STAAD. Bei dem am 4. August gefundenen Leichnam in einem Keller in Staad handelt es sich laut der St.Galler Staatsanwaltschaft um die leibliche Tochter der inhaftierten 32-jährigen Deutschen und des inhaftierten 52-jährigen Schweizers.
Die DNA-Untersuchung der St.Galler Rechtsmedizin bringt Gewissheit: Bei der Mädchenleiche, welche die Kantonspolizei St.Gallen bei einer Hausdurchsuchung entdeckt hat, handelt es sich um die Tochter der inhaftierten Eltern. Dies teilt die Staatsanwaltschaft St.Gallen mit.
Ausgangspunkt der Ermittlungen der Kantonspolizei St.Gallen war, dass die Kinder- und Erwachsenschutzbehörde (KESB) Rorschach bei der Staatsanwaltschaft St.Gallen eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten erstattete. Dies, weil im Rahmen einer Abklärung der häuslichen Verhältnisse der Aufenthaltsort eines der Kinder nicht bestimmt werden konnte.
Die Staatsanwaltschaft St.Gallen beauftragte die Kantonspolizei mit den Ermittlungen. Bei einer Hausdurchsuchung wurde in der Folge vor einer Woche eine Kinderleiche im Keller entdeckt. Obwohl der Zustand der Kinderleiche eine sofortige Identifikation nicht zuliess, ging die Polizei davon aus, dass es sich um das gesuchte Mädchen handelte. Schon damals teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie von einem Tötungsdelikt ausgehe.
Nach dem Leichenfund wurden die Eltern in Untersuchungshaft genommen. Der Vater wurde vom Amtsarzt als nicht hafterstehungsfähig eingeschätzt, das heisst, sein Gesundheitszustand lässt eine normale Untersuchungshaft nicht zu. Deshalb wurde der 52-Jährige in die Psychiatrie eingewiesen, wo er vorerst verbleibt.
Laut Roman Dobler, Mediensprecher der St.Galler Staatsanwaltschaft, läuft die Strafuntersuchung weiterhin. Die Beschuldigten konnten bereits befragt werden, sagt er. Zum Inhalt konnte Dobler aber aus Rücksicht auf das laufende Verfahren keine Stellung nehmen. Auch zur Todesursache oder zum Todeszeitpunkt des kleinen Mädchens gab er keine Auskunft. (sda/jar)