Lebenslange Haft und Verwahrung im Badimord von Tägerwilen: Bezirksgericht Kreuzlingen spricht Angeklagten des Mordes schuldig

Am dritten Prozesstag um den Badimord von Tägerwilen gab das Bezirksgericht Kreuzlingen sein Urteil bekannt. Der Angeklagte, ein 62-jährigen Konstanzer, wird des Mordes schuldig gesprochen und verwahrt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ida Sandl
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Die schreckliche Tat geschah in der Seerheinbadi in Tägerwilen. (Bild: Donato Caspari)

Die schreckliche Tat geschah in der Seerheinbadi in Tägerwilen. (Bild: Donato Caspari)

Mittwoch, 27. März: So verlief die Urteilsverkündung

Der Mann, der am Pfingstsamstag 2016 in Tägerwilen seine 38-jährige Geliebte getötet hat, ist wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte den 62-Jährigen zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung.

Genauer Tathergang wird nie restlos geklärt

Mit seinem Entscheid folgte das Gericht den Anträgen der Anklage. Der Verteidiger hatte erfolglos auf Freispruch plädiert. Er wollte noch nichts über einen Weiterzug sagen – er müsse das Urteil zuerst mit seinem Mandanten besprechen.

Da der Beschuldigte sein anfängliches Geständnis widerrufen hat, wurde ein reiner Indizienprozess geführt. An dessen Ende steht für die Richter aber ohne Zweifel fest, dass der Mann seine 38-jährige Geliebte getötet hat. Der genaue Tathergang werde wohl nie restlos geklärt werden.

Beschuldigter hatte genug Zeit für Tötung seiner Geliebten

Der Beschuldigte habe seine Freundin «schamlos ausgenutzt und zum Schluss erschlagen und im Wasser liegen gelassen», sagt die Gerichtspräsidentin. Ihr Tod hätte ihm ein finanziell sorgenfreies Leben sichern sollen. Etwa zehn Monate vor der Tat hat er eine Risiko-Lebensversicherung über eine halbe Million Euro auf sie abgeschlossen. Ausserdem sei sie ihm lästig gewesen, da er auf Teneriffa eine Lebensgefährtin hatte.

Der Verteidiger hatte am Tag zuvor Freispruch beantragt. Sein Mandant könne vom zeitlichen Ablauf her die Tat nicht begangen haben. Das Gericht ist anderer Ansicht. Demnach hatte der Beschuldigte genug Zeit für die Tötung seiner Geliebten.

«Er brauchte dazu nicht länger als 20 Minuten.»

Der Mann sei auch körperlich in der Lage gewesen, den toten Körper ans Ufer zu schleppen.

Geht es nach den Kreuzlinger Richtern, dürfte der Beschuldigte sein restliches Leben in Haft verbringen. Zusätzlich zur lebenslangen Freiheitsstrafe haben sie eine Verwahrung angeordnet. Dabei stützt sich das Gericht auf das psychiatrische Gutachten, das dem Beschuldigten «eine kaltblütige, manipulative Persönlichkeit» attestiert.

Mittwoch, 27. März 2019, 3. Prozesstag – Urteilsverkündung

Das Bezirksgericht Kreuzlingen spricht den Angeklagten des Mordes schuldig und verurteilt ihn zu lebenslänglicher Haft und anschliessender Verwahrung.

Für das Gericht besteht kein Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten. Für die Verwahrung stützt es sich auf das Gutachten. Der Mann habe eine kaltblütige und manipulative Persönlichkeit mit «isolierter Distanz zu Rechten und Normen».

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat zehn Tage Zeit um Berufung einzulegen.

Dienstag, 26. März 2019 – So verlief der 2. Prozesstag

Am zweiten Tag des Prozesses um die Tötung einer Frau im Mai 2016 hat der Verteidiger am Dienstag vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen einen unbekannten Dritten als möglichen Täter ins Spiel gebracht. Sein Mandant sei unschuldig. Das Urteil wird am Mittwoch eröffnet.

Das sagte und forderte der Verteidiger

  • Der Verteidiger forderte einen vollumfänglichen Freispruch seines Mandanten und eine Haftentschädigung für ihn.
  • Es gibt erhebliche Zweifel an der Darstellung der Staatsanwaltschaft.
  • Die Zeitabläufe nach Schilderung der Anklage sind unwahrscheinlich bis unmöglich.
  • Gemäss dem Verteidiger wurde die Tat erst nach 22.30 Uhr verübt. Zudem habe es kein finanzielles Motiv für die Tat gegeben – der Beschuldigte habe auf Teneriffa durchaus sein Auskommen gehabt.
  • Weiter hat es unzulässige Unterstellungen und Suggestivfragen gegeben. Die Unschuldsvermutung sei «krass verletzt» worden, so der Verteidiger. Dabei ändere das anfängliche, später zurückgezogene Geständnis des Mannes nichts an diesem Prinzip.

Der Staatsanwalt hatte am Montag eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie Verwahrung gefordert. Laut seiner Darstellung hatte der Beschuldigte die Frau getötet, um an das Geld aus einer Lebensversicherung zu kommen, die er Monate zuvor für sie abgeschlossen hat.

Dienstag, 26. März 2019, 2. Prozesstag – Plädoyer des Verteidigers

Am zweiten Prozesstag um den Badimord von Tägerwilen hat der Verteidiger das Wort. Er beantragt einen Freispruch und eine Haftentschädigung für seinen Mandanten von 200 Franken pro Tag.

Der Beschuldigte habe nie direkt zugegeben, seine Freundin getötet zu haben. Er habe eine Art Geständnis abgelegt, um seinen Sohn zu schützen. Dies, nachdem ihm von den Ermittlern gesagt worden sei, dass unter den Fingernägeln der Toten ein DNA-Teilprofil gefunden wurde, das entweder vom Beschuldigten oder seinem Sohn stammen könne. Der Mann habe daraufhin seinen Sohn schützen wollen. Er habe eine Aussagen später widerrufen. Doch der Staatsanwalt habe diesen Widerruf «krass ignoriert». Die Unschuldsvermutung habe die Anklage so «mit Füssen getreten».

Verteidiger bringt einen unbekannten Dritten als Täter ins Spiel

Aus Sicht des Verteidigers kommt der Beschuldigte als Täter allein vom zeitlichen Ablauf her nicht in Frage. Die Frau ist am Pfingstsamstag, 14. Mai 2016, getötet worden. Ihre Leiche wurde am nächsten Morgen entdeckt. Am Abend der Tat habe sich das Paar im «Kuhhorn» aufgehalten. Dies bestätigt das Wirtepaar. Sie sollen das Restaurant gemäss Anklageschrift gegen 22.10 Uhr verlassen haben.

Gemäss Verteidiger habe die Wirtin erklärt, sie habe um 22.30 Uhr Schritte in Richtung Rhein gehört, ihr Mann will zuvor  die Freundin des Beschuldigten allein Richtung Rhein laufen gesehen haben.

Zu dieser Zeit müsse der Beschuldigte aber bereits auf der Rückfahrt nach Spanien gewesen sein, betonte der Verteidiger. Zu dieser Zeit habe sich sein Handy aber bereits in Hefenhausen eingeloggt. Daraus schliesst der Verteidiger, dass es einen Dritten geben müsse, der die Frau getötet habe. Um 23.01 Uhr sei der Beschuldigte gemäss Handy-Daten schon in Glattbrugg gewesen.

Der Mann sei körperlich gar nicht in der Lage gewesen, die Tote vom Grillplatz an den Seerhein zu schleppen und in den See zu werfen. Es seien auch keine Schleifspuren entdeckt worden. Auf keinen Fall hätte er geschafft, in zehn Minuten mit dem Auto zur Grillstelle zu fahren, dort sexuelle Handlungen mit seiner Freundin zu vollziehen, sie dann zu töten und die Tote an den Seerhein zu bringen.

Mandant habe Mühe, Gefühle zu zeigen

Die Beziehung zwischen dem 62-jährigen Konstanzer und seiner 21 Jahre jüngeren Freundin sei vielleicht nicht «die wahre Liebe» gewesen, erklärte der Verteidiger. Es habe aber etwas gegeben, was sie verbunden habe.

«Es hat für beide gestimmt, auch wenn er ihr vielleicht mehr bedeutet hat als sie ihm.»

Sein Mandant habe wohl Mühe seine Gefühle zu zeigen und möge wohl auch Bindungsängste haben. Mit zunehmendem Alter habe er sich aber Gedanken über eine Heirat gemacht, als Ergotherapeutin sei seine Freundin ihm eine grosse Hilfe für sein Knie und seine Rückenprobleme gewesen. «Vielleicht war es ein Vernunft- und kein Liebesentscheid», fügte der Verteidiger an. Scheinbar sei es für beide aber eine Win-Win-Situation gewesen.

Auch von finanziellen Problemen will der Verteidiger nichts wissen. Sein Mandant habe ein bescheidenes Leben geführt. «Er hatte keine Schulden.» Mit der Lebensversicherung, bei der er als Begünstigter im Falle ihres Todes eine halbe Million Euro kassieren würde, habe sie ihn absichern wollen. Dass der Vertrag mit ihrer Unterschrift bisher nicht gefunden werden konnte, beweise gar nichts.

Montag, 25. März 2019 – So verlief der 1. Prozesstag

Gefühle waren da, aber von Liebe würde er nicht sprechen. Das sagt der 62-Jährige über die Frau, die er am Pfingstsonntag 2016 in der Seerheinbadi in Tägerwilen getötet haben soll. Es war eine seltsame Beziehung zwischen den beiden, soviel ist klar nach dem ersten Prozesstag am Bezirksgericht Kreuzlingen.

Was nach dem 1. Prozesstag bekannt ist

  • 17 Jahre war der Beschuldigte mit der Ergotherapeutin zusammen, sie kam wie er aus Konstanz, war jedoch 21 Jahre jünger.
  • Ihm sei nur der Sex wichtig gewesen, sie habe mehr gewollt.
  • Er gibt ihr die Schuld dafür, dass seine Frau ihn mit dem gemeinsamen Sohn verlassen hat. Weil sie seiner Frau von der Affäre mit ihm erzählt habe.
  • Damals lebte er noch in Ermatingen, später zog er nach Teneriffa, wegen einer Stelle als Zahntechniker. Doch der Chef ging pleite und der 62-Jährige jobbte fortan in einer Bar. Seine Geldsorgen wurden grösser, er lieh sich daher Geld von seiner Freundin. Als er sich 2011 von ihr trennen wollte, forderte sie es zurück.
  • Obwohl der Beschuldigte seine Freundin später auch noch mit einer Russin betrog, kam sie nie los von ihm.
  • Dann die unerwartete Wende. Kurz vor ihrem Tod wollte der Beschuldigte seine Freundin plötzlich heiraten. Als sie Ja gesagt hatte, war er so erfreut, dass er spontan beschlossen hatte, sie in der Schweiz zu treffen.
  • Bei dieser Gelegenheit hätten sie sich gleich auch gegenseitig eine private Generalvollmacht ausstellen wollen, sagte der Beschuldigte vor Gericht. Am 14. Mai 2016 verabredete sich das Paar im Restaurant Kuhhorn. Sie hätten die Papiere unterschrieben und an der Grillstelle der Seerheinbadi bei strömendem Regen kurz Sex gehabt.

Das sagte und forderte der Staatsanwalt

  • An der Version des Beschuldigten glaubt der Staatsanwalt jedoch nicht. Die Indizien sprechen dafür, dass die Tat von langer Hand und akribisch geplant war. 
  • Die Anklage lautet auf Mord.
  • Mit einem stumpfen Gegenstand soll der Beschuldigte seiner Freundin mindestens sechsmal auf den Kopf geschlagen und sie dazu heftig gewürgt haben.
  • Die beantragte Strafe: Lebenslänglich mit anschliessender Verwahrung.
  • Für die Sicht des Staatsanwalts spricht, dass der Mann bereits zehn Monate vor ihrem Tod auf seine Freundin eine Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen hatte. Als Begünstigten liess er sich selber eintragen, auch die monatlichen Beiträge zahlte er ein. Im Falle ihres Todes, hätte er eine halbe Million Euro kassieren sollen.
  • Zwei Monate vor der Tat hatte der 62-Jährige zudem im Internet die Autofahrt von Barcelona in die Schweiz gegoogelt. Auch das Mietauto war seit längerem gebucht.
  • Verdächtig ist zudem, dass der Beschuldigte einen Tag nach der Tat im Internet nach Polizeimeldungen aus Kreuzlingen gesucht hat. Das war bevor die Polizei den Fund der Leiche überhaupt bekannt gegeben hatte.
  • Bei der ersten Befragung in der Schweiz hat der Mann die Tat gestanden. Später widerrief er seine Aussage.  

Nach dem ersten Prozesstag ist für den Staatsanwalt klar: «Die Aussagen des Beschuldigten verraten viel, was nur der Täter wissen kann.» Der Prozess wird am Dienstag, 26. März, um 8.15 Uhr fortgesetzt. Am Mittwoch wird das Urteil eröffnet.

Montag, 25. März 2019 – 1. Prozesstag: Plädoyer des Staatsanwalts

Nach der Anhörung des Beschuldigten und einer Pause wurde der Prozess fortgeführt. Folglich trug der Staatsanwalt sein Plädoyer vor.

Aus Sicht des Staatsanwalts war der Mord vom Beschuldigten von langer Hand geplant. Denn: Der 62-jährige Deutsche, der auf Teneriffa lebte und arbeitete hatte finanzielle Probleme. Er hat ursprünglich in Konstanz als selbständiger Zahntechniker gearbeitet. Doch das Geschäft ging Konkurs. Auf Teneriffa fand er später eine Anstellung ebenfalls als Zahntechniker. Da auch dieses Geschäft Pleite ging, arbeitete er als Servicekraft in einer Bar.

Das spätere Opfer soll dem Beschuldigten eine Summe in unbekannter Höhe geliehen haben. Als er sich jedoch trennen wollte, habe sie das Geld zurückgefordert. Das war im Juni 2011. Damals schrieb er ihr:

«Du hast mir nie etwas bedeutet und wirst mir nie etwas bedeuten.»

Wie später bekannt wurde, lief bei der Staatsanwaltschaft Konstanz gar ein Verfahren gegen den Mann. So soll er etwa das Boot seiner Ex-Frau in Brand gesetzt haben. Durch den Brand wurden auch andere Boote beschädigt. Es entstand Sachschaden von 53'000 Euro.

Mordtat von langer Hand geplant

Für den Staatsanwalt ist die Faktenlage klar: Seit Sommer 2015 habe der 62-Jährige den Tod seiner Freundin geplant, um an Geld zu kommen. Der Beschuldigte habe eine kaltblütige und manipulative Persönlichkeit. So habe er in Spanien nicht nur eine Risikolebensversicherung auf ihren Tod abgeschlossen ohne sie davon in Kenntnis zu setzen. Sondern auch, sich als Begünstigten eintragen lassen. Im Falle ihres Todes hätte somit der Beschuldigte eine halbe Million Euro bekommen sollen.

Im Laufe der Ermittlungen wurde weiter bekannt, dass der Mann bereits einen Monat vor der Tat ein Mietauto reserviert hatte. Mit diesem sei der Beschuldigte gemäss Staatsanwalt am Pfingstsamstag von Barcelona nach Tägerwilen gefahren. Zwei Monate vorher habe er bereits die Fahrtroute gegoogelt. Seiner Freundin dagegen habe der 62-Jährige weisgemacht, er komme spontan zu einem Besuch nach Kreuzlingen, um mit ihr über die Hochzeit zu reden.

Was dem Staatsanwalt ebenfalls höchst verdächtig vorkam: Noch bevor die Polizei eine Medienmitteilung zum Tötungsdelikt heraus gab, hat der Beschuldigte nach aktuellen Polizeimeldungen aus dem Raum Kreuzlingen gegoogelt.

Montag, 25. März 2019 – 1. Prozesstag: Anhörung des Beschuldigten

Drei Tage verhandelt das Bezirksgericht Kreuzlingen den gewaltsamen Tod einer Konstanzerin im Mai 2016. Angeklagt ist ein 62-jähriger Deutscher. Der Staatsanwalt beantragt eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Verwahrung.

Der Andrang am Montagmorgen am Bezirksgericht Kreuzlingen ist gross. Beim Prozessauftakt sind nicht nur viele Medienleute, sondern auch zahlreiche Zuschauer anwesend. Bevor der Staatsanwalt sein Plädoyer vorträgt, ist der Angeklagte an der Reihe.

Vor Gericht streitet der 62-Jährige alles ab: Er habe mit dem Tod der 38-jährigen Konstanzerin nichts zu tun, beteuert der Beschuldigte bei der Befragung durch die Kreuzlinger Gerichtspräsidentin Ruth Faller. Die Frau sei seine langjährige Freundin gewesen, er habe sie kurz vor ihrem gewaltsamen Tod per SMS gefragt, ob sie ihn heiraten wolle und sie habe Ja gesagt. Sie hätten daraufhin sogar schon einen Termin beim Standesamt in Konstanz reserviert.

Ihre Zusage habe ihn so gefreut, dass er spontan von Spanien nach Kreuzlingen gefahren sei. Er habe sich mit der Frau beim Restaurant Kuhhorn in Tägerwilen verabredet. Von dort seien sie zur Grillstelle bei der Seerheinbadi gefahren und hätten dort kurz Sex gehabt. Es habe geregnet, sie seien dann zurück ins Restaurant Kuhhorn, wo sie sich gegenseitig eine Generalvollmacht ausgestellt hätten. Dies aufgrund dessen, da er in der Folge zurück nach Spanien gefahren sei, um das Formel 1 Rennen in Barcelona live zu sehen.

«Vom Tod der Frau habe ich erst bei meiner Verhaftung erfahren.»

Beschuldigter widerruft seine Aussagen

Bei der ersten Einvernahme klang dies alles aber noch ganz anders. Damals gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass er die Frau mit einem Stein erschlagen habe, den er aus einer Baumgabel entwendet habe. Als Grund gab er an, dass sie ihm seelische Schmerzen zugefügt habe.

Sie hätten Sex gehabt, gab der 62-Jährige weiter zu Protokoll. Danach habe die Frau gelacht und gesagt: «Ich bekomme alles, was ich will.» Es sei ein «hässliches Lachen gewesen, ein Auslachen, hämisch.» Da habe er nur noch Rot gesehen.

«Ich weiss nur noch, dass ich gefahren und gefahren bin. Ich weiss nichts mehr, vermutlich habe ich einen Gegenstand ergriffen.»

Doch heute beim Prozessauftakt will der Beschuldigte von seiner damaligen Darstellung nichts mehr wissen. Er habe Panik gehabt, da ihm bei der Befragung gesagt worden sei, bei der Toten habe man die DNA von ihm oder allenfalls die seines Sohnes gefunden.

«Ich wusste, dass ich es nicht war, und da wollte ich meinen Sohn schützen.»

Er traue seinem Sohn zwar diese Tat nicht zu, aber in diesem Moment habe er einfach eine Geschichte erfinden müssen. Sein Sohn sei sein «Ein und Alles». Weiter sagt der Beschuldigte vor Gericht aus, dass die Tote seine Familie zerstört habe. Sie habe seine Frau angerufen und ihr von der Affäre mit ihm erzählt, daraufhin habe ihn seine Frau verlassen. «Ich habe meine Frau geliebt, meine Freundin habe ich gemocht.»

Vor Gericht antwortet der 62-Jährige auf die Fragen der Bezirksgerichts-Präsidentin ruhig, fast emotionslos. Manchmal hat er fast etwas Belehrendes an sich. Die Mutter der getöteten Frau ist als Privatklägerin anwesend. Schmal und still sitzt sie neben ihrem Anwalt, schüttelt manchmal ungläubig den Kopf. Das Gericht hat eine erste Pause einberufen, danach folgt das Plädoyer des Staatsanwalts.


Die Vorgeschichte:

Eine Frau lag tot unter einer Decke, den Kopf im Wasser: Am Pfingstsonntag vor drei Jahren fand eine Spaziergängerin am Ufer der Seerhein-Badi in Tägerwilen die Leiche einer Konstanzerin. Wie sich später herausstellte, war die Tote eine 38-jährige Deutsche, gestorben an schweren Kopfverletzungen. Alles deutete auf ein Gewaltverbrechen hin.

Ein «näherer Bekannter» der Toten

Sehr schnell kamen die Ermittler auf die Spur des mutmasslichen Täters: Ein mittlerweile 62-jähriger Mann, ebenfalls aus Konstanz, der in einem deutschen Restaurant auf Teneriffa arbeitete. Das Paar war am Abend vor der Tat gesehen worden

Es handle sich um einen «näheren Bekannten» der Toten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft damals gegenüber unserer Zeitung. Die Frau soll ihn auf Teneriffa regelmässig besucht haben. Das Paar war am Abend vor dem Fund der Leiche in Tägerwilen gesehen worden. Auch das Auto des Verdächtigen mit spanischen Kennzeichen war aufgefallen.

Erst gestanden, dann widerrufen

Wie «20 Minuten» berichtete, soll der Mann kurz zuvor eine Risikoversicherung über eine hohe Summe auf das Opfer abgeschlossen haben. Als Grund dafür habe er angegeben, dass die Frau viel reise und deshalb gefährlich lebe. Er selber sei als Begünstigter eingetragen gewesen. Schon zwei Tage nach der Tat wurde der Verdächtige in Barcelona verhaftet. Er habe die Tat zunächst zugegeben, zog sein Geständnis aber später gemäss mehreren Medienberichten wieder zurück.

Im August 2018 hat der Staatsanwalt die Ermittlungen abgeschlossen und die Anklage ans Bezirksgericht Kreuzlingen überwiesen. Sie lautet auf Mord und beantragt ist eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung. Der Prozess in Kreuzlingen beginnt heute um 8.15 Uhr. Für die Verhandlung hat das Gericht drei Tage angesetzt. Am Mittwoch soll das Urteil verkündet werden. Die Verhandlung ist öffentlich, die Zahl der Zuhörer-Plätze ist aber beschränkt.