Kulturland- Initiative droht vorzeitiges Aus

FRAUENFELD. Die Thurgauer sollen über eine der beiden Kulturland-Initiativen nicht abstimmen können. Das empfiehlt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme an den Grossen Rat. Die Regierung hält die Gesetzesinitiative für nicht vereinbar mit übergeordnetem Recht.

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FRAUENFELD. Die Thurgauer sollen über eine der beiden Kulturland-Initiativen nicht abstimmen können. Das empfiehlt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme an den Grossen Rat. Die Regierung hält die Gesetzesinitiative für nicht vereinbar mit übergeordnetem Recht. Darum solle das Parlament sie für ungültig erklären. Der Grosse Rat hat die Kompetenz, über die Gültigkeit einer Volksinitiative zu entscheiden.

Koordination wäre blockiert

Die Gesetzesinitiative verlangt, dass die Bauzonen im Kanton auf dem heutigen Stand eingefroren werden. Neues Bauland darf nur noch eingezont werden, wenn andernorts gleich viel Land ausgezont wird. So soll das Kulturland vor Zersiedlung geschützt werden. Bei dieser Bestimmung handelt es sich um den Kernpunkt der Zwillingsinitiativen, die im Juli mit 5000 Unterschriften eingereicht worden sind.

Aus Sicht der Regierung hätte die Bestimmung eine statische Auslegung des Baugebiets zur Folge. Das Raumplanungsgesetz des Bundes schreibe aber vor, dass Bund, Kanton und Gemeinden sich in der Raumplanung aufeinander abstimmen. Die geforderte Koordination wäre mit der Bestimmung in der Initiative blockiert, schreibt die Regierung.

«Ich bin erschüttert»

Der Bescheid der Regierung hat das Initiativkomitee gestern auf dem falschen Fuss erwischt. «Ich habe mit allem gerechnet, nur nicht damit», sagte Co-Präsident Josef Gemperle. «Ich bin erschüttert.» Gemperle will nun im Komitee eine Auslegeordnung machen. Er hofft, dass die vorberatende Kommission des Grossen Rates und das Parlament selber die Initiative doch noch für gültig erklären. Andernfalls will Gemperle vor Bundesgericht gehen. Die Gültigkeit der zweiten Initiative hält der Regierungsrat dagegen für gegeben. (wid)