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Ostschweiz
Arbon, Kreuzlingen, Weinfelden
Es war fast zu befürchten, dass dem Neubau-Projekt Steine in den Weg gelegt werden. Gegen das Gesuch für die Sonderbewilligung für den 111 Meter langen Bau gibt es mindestens fünf Einsprachen.
Die Überlänge des neuen Verwaltungsgebäudes auf der Festwiese könnte zur Knacknuss werden bei der Projektrealisierung. 111,3 Meter misst das Stadthaus auf den Plänen der Architekten. Im aktuell gültigen Kreuzlinger Baureglement steht jedoch, dass Gebäude in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen maximal 50 Meter lang sein dürfen. Also muss die Stadt als Bauherrin eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Eigentlich kein grösseres Problem, denn etwa beim Alterszentrum oder bei der Pädagogischen Hochschule wurde eine solche schon erteilt. Doch das Projekt Stadthaus mit Tiefgarage und Neugestaltung der Festwiese auf dem Bärenplatz, das im November 2016 bekanntlich mit nur fünf Stimmen Mehrheit vom Volk angenommen wurde, hat offenbar immer noch Gegner.
Während der öffentlichen Auflage des Vorentscheids für die Abweichung vom Baureglement vom 19. Juni bis zum 9. Juli, sind mindestens fünf Einsprachen eingegangen, wie Vizestadtpräsidentin Dorena Raggenbass auf Anfrage unserer Zeitung sagt. Da die Einsprachen zum kantonalen Departement für Bau und Umwelt gehen, könnten in den letzten Tagen der Frist auch noch Zusätzliche gekommen sein, von denen man bei der Stadt bis am Donnerstag noch keine Kenntnis hatte. Über die Urheber und die Inhalte der Einsprecher kann die Vizestadtpräsidentin keine Angaben machen.
«Die Stadt muss nun zuerst einmal abwarten, bis der Kanton die Eingaben geprüft und bewertet hat», sagt Vizestadtpräsidentin Dorena Raggenbass. Das dauere wohl drei bis vier Monate. Danach werde die Stadt dann ihre Stellungnahme machen können.
«Wir werden natürlich das Gespräch suchen mit den Einsprechern, in der Hoffnung, eine Einigung zu erzielen.»
Jedoch ist klar, dass der Spielraum für Änderungen am Projekt sehr klein ist, weil es in diesem Vorentscheid ja lediglich um die Ausmasse und das Gebäudevolumen geht. Und diese können in einem Projekt, das aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen ist, nicht ohne weiteres geändert werden.
Im Moment gehe man immer noch von einem Baustart im Frühjahr 2020 aus, sagt Dorena Raggenbass. Allerdings sei natürlich zu befürchten, dass wenn sich ein längerer Rechtsstreit entwickle, dieser zu Verzögerungen führe. Im Moment liefen die Planungsarbeiten noch weiter. Wenn allerdings absehbar werde, dass die Einsprachen nicht zeitnah erledigt werden können, drohe ein zwischenzeitlicher Planungsstopp. «Wir machen uns da auch keine falschen Hoffnungen», sagt die Vizestadtpräsidentin.
Falls die aktuell laufende Kreuzlinger Ortsplanungsrevision fertig sein sollte, bevor die Ausnahmebewilligung Rechtskraft erlangt, würde sich das Problem aber von selbst erledigen. Im neuen Baureglement ist so oder so eine andere Maximalgebäudelänge vorgesehen.