Eine Velofahrerin verklagt die Gemeinde Münsterlingen. Ein Poller brachte sie zu Fall. Das Bezirksgericht Kreuzlingen verhandelte den Fall und kam zu einer einvernehmlichen Lösung.
Die Poller fahren auf und ab. Sie verhindern in Scherzingen an der Hafenfeldstrasse, dass Autolenker unberechtigt den Seeradweg in Richtung Münsterlingen benützen. Einer der beiden Poller wurde einer Velofahrerin am Auffahrtswochenende 2017 zum Verhängnis. Sie fuhr über die im Boden versenkten Poller, als einer just in diesem Moment ausfuhr, ihren Hundeanhänger traf und diesen umkippte.
Die Velofahrerin stürzte und zog sich dabei Prellungen und Schürfungen zu. Die Frau verklagte daraufhin die Gemeinde Münsterlingen auf 2400 Franken Schadenersatz und eine Genugtuung von 3000 Franken, da sie wegen ihrer Verletzungen längere Zeit arbeitsunfähig war.
Am Dienstag kam es zur Verhandlung dieser Forderung am Bezirksgericht Kreuzlingen. «Ich habe mich nach dem Sturz bei der Gemeinde gemeldet und den Unfall geschildert», sagt die Deutsche, die seit elf Jahren in der Schweiz lebt.
«Der Gemeindepräsident reagierte sehr ignorant, sagte nur, das könne nicht sein und ich solle sie doch verklagen.»
Sie sei enttäuscht, wie mit ihr umgegangen worden sei. Ihrem Hund sei beim Unfall glücklicherweise nicht viel passiert. «Eigentlich müsste mir die Gemeinde ja dankbar sein, dass ich diesen eklatanten Sicherheitsmangel aufgedeckt habe. Stellen Sie sich vor, was jetzt hier los wäre, wen es sich um einen Veloanhänger mit Kindern drin gehandelt hätte.»
Der Anwalt der Gemeinde Münsterlingen weist alle Vorwürfe zurück. «Vorab bestreiten wir, dass die Klägerin abweisend behandelt worden ist.» Das Gegenteil sei der Fall. «Die Gemeinde hat sofort mit der Herstellerfirma der Poller Kontakt aufgenommen und Abklärungen getroffen, die Klägerin auch über die Resultate informiert.» Es seien keine Fehlfunktionen der Anlage festgestellt worden.
Die Poller seien auch ausreichend signalisiert und würden beim Hochfahren blinken und piepsen. «Es ist davon auszugehen, dass die Poller ausgefahren waren. Die Klägerin hat offenbar einfach nicht nach vorne geschaut, weshalb sie kollidiert ist.» Es liege also eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vor, keine Fehlfunktion der Anlage. Der an der Verhandlung anwesende Gemeindepräsident René Walther betont auch: «Wir bedauern, dass Sie sich verletzt haben, ganz unabhängig davon, wie es passiert ist.»
Der vorsitzende Richter Thomas Pleuler machte bei der Urteilsverkündung klar: «Für das Gericht ist erstellt, dass sich der Unfall ereignete, weil der rechte Poller hochfuhr. Klar ist auch, dass Ihre Verletzungen von diesem Unfall stammen.» Die grosse Frage sei jedoch, ob ein Werkschaden vorliege und dieser bewiesen werden könne. Deshalb sei ein Unfall an der Anlage als Selbstverschulden zu werten.
«Es ist so, dass Sie den Prozess mit grosser Wahrscheinlichkeit verlieren würden.»
Das Gericht schlägt der Klägerin deshalb vor, ihre Klage zurückzuziehen, dafür nur 200 Franken Gerichtskosten zu zahlen, und die Gemeinde solle im Gegenzug auf eine Parteientschädigung verzichten. «Es hat sich genauso abgespielt, wie ich geschildert habe», sagt die Klägerin. «Aber ich brauche einen Schlusspunkt nach zweieinhalb Jahren Kampf und ziehe die Klage deshalb zurück.» Auch die Gemeinde-Vertreter willigen ein, auf die Parteientschädigung zu verzichten.