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Ostschweiz
Arbon, Kreuzlingen, Weinfelden
Die Abbruchbewilligung für die Häuser an der Thurfeldstrasse ist rechtsgültig. Aufgrund dieses Entscheids lässt Inhaber Dominic Meyerhans nun die Bagger auffahren. Gleichzeitig kommt eine Initiative zum Schutz der Arbeitersiedlung vors Volk.
Zwei Häuser sind eingerüstet, ein erster Baum liegt bereits am Boden. Plötzlich ging es am Mittwoch sehr schnell an der Thurfeldstrasse. Grund für das rege Treiben ist die Abbruchbewilligung, die gleichen Tags Gültigkeit erlangte. «Das Verwaltungsgericht hat am Mittwochmorgen bekannt gegeben, dass keine Beschwerde gegen dir Abbruchbewilligung eingegangen ist», sagt der Weinfelder Gemeindeschreiber Reto Marty. «Der Heimatschutz hatte gegen die Abbruchbewilligung der Gemeinde Weinfelden noch Rekurs erhoben beim Departement für Bau und Umwelt. Aber dessen abweisenden Entscheid hat der Heimatschutz nicht mehr weitergezogen, somit ist die Abbruchbewilligung rechtskräftig.»
Dominic Meyerhans hat darauf hin am Mittwoch den Abbruch in die Wege geleitet. «Das Rückbaugesuch ist rechtsgültig. Also kann ich als Eigentümer von meinem Recht Gebrauch machen», sagt Meyerhans auf Anfrage unserer Zeitung. «Ich habe immer betont – auch am Podiumsgespräch im vergangenen Frühling, an dem ich als Gast war und befragt wurde – dass ich vorwärts mache, wenn die Bewilligung da ist.» Der Gang sei eingelegt, der Weg vorgegeben. «Wir werden ihn nun auch beschreiten.»
Heikel ist der Entscheid zum baldigen Abriss, da in den kommenden sechs Monaten – also an den Eidgenössischen Abstimmungsdaten vom 25. November oder 10. Februar – das Weinfelder Stimmvolk über die Volksinitiative «Schutz der Arbeitersiedlung Thurfeldstrasse» entscheiden muss. Darin fordern die Initianten, dass die gesamte Siedlung erhalten bleiben soll. Dass er diesem Volksentscheid mit dem nun gegebenen Abbruchbefehl vorgreife, mache ihm keine Gewissensbisse, sagt Dominic Meyerhans.
«Das Parlament hat sich sehr deutlich gegen die Initiative ausgesprochen, und ich habe als Eigentümer das Recht, den Abbruch vorzunehmen. Der Heimatschutz hat seinen Rekurs ja nicht weitergezogen und das Baudepartement hat klar verlauten lassen, die Gebäude müssten nicht geschützt werden.»
Die Frage, ob ein Abriss noch vor erfolgter Volksabstimmung über deren Erhalt moralisch vertretbar sei, könne auch umgekehrt werden. «Ich bin als Privatperson und Investor auf Rechtssicherheit angewiesen und halte mich an dieses Recht. Was, wenn eine Initiative diese Rechtssicherheit untergräbt und mich an meinem Plänen hindert? Ist das ein moralisches Vorgehen?», fragt sich Dominic Meyerhans.
Den Weinfelder Gemeinderat erstaune, dass der Heimatschutz seinen Rekurs nicht weitergezogen hat, schreibt er in einer Mitteilung. «Somit gibt er vor der Volksabstimmung den Weg für den Abbruch der Häuser frei.» Die Initiative sei unter diesem Aspekt eigentlich gegenstandslos, steht in der am Mittwoch versandten Mitteilung. «Wir können kein Haus unter Schutz stellen, wenn es nicht mehr steht. Gleichzeitig müssen wir die gültige Volksabstimmung vors Volk bringen, solange sie nicht durch die Initianten zurückgezogen wird», sagt Reto Marty. Es sei eine verzwickte Lage.
«Ein Teil der Initiative ist die Umzonung des Gebiets in eine Dorfzone. Diesen Teil müssen wir anschauen, ob er noch Sinn macht, theoretisch ist diese Umzonung bei einer Annahme möglich ohne den Abbruch zu tangieren», sagt der Gemeindeschreiber. Er betont, dass er den Initianten schon beim Einreichen der Unterschriften mitgeteilt habe, dass die Abbruchbewilligung gilt, sobald sie gültig erklärt wird. «Der Liegenschaftenbesitzer wird das nun auch sobald als möglich tun.»