Das Warten auf eine Überbauung in Weinfelden ist nach sechs Jahre vorbei

Die Häberlin AG kann drei Mehrfamilienhäuser an der oberen Burgstrasse bauen. Im zweiten Anlauf hat das Bundesgericht die Beschwerde gegen die Baubewilligung abgewiesen. Anwohner sind mit ihrem Kampf gegen das Bauvorhaben gescheitert.

Mario Testa
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Die Visiere, welche die Bauherrschaft anlässlich des zweiten Baugesuchs eingereicht hat, sind längst weg. Im nächsten Frühling beginnt der Bau der drei Mehrfamilienhäuser an der Burgstrasse. (Bild: Reto Martin (10. Februar 2016))

Die Visiere, welche die Bauherrschaft anlässlich des zweiten Baugesuchs eingereicht hat, sind längst weg. Im nächsten Frühling beginnt der Bau der drei Mehrfamilienhäuser an der Burgstrasse. (Bild: Reto Martin (10. Februar 2016))

Eine Volksinitiative und zwei Beschwerden bis vor Bundesgericht haben nichts gebracht. Die Anwohner haben den Kampf gegen das ihrer Ansicht nach viel zu grosse und mehreren Gesetzen widersprechende Bauprojekt im Quartier Burg verloren. Die Müllheimer Generalunternehmung Häberlin AG will auf der Brache zwischen den Häusern der Burgstrasse 65 und 75 drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 21 Wohnungen errichten. Nun ist die Baubewilligung für Konrad Häberlin und seine Firma nach fast sechs Jahren des Wartens rechtskräftig.

«Wir haben den Entscheid des Bundesgerichts über die Abweisung der Beschwerde mit Freude zur Kenntnis genommen»

sagt der Architekt. «Dass wir Recht bekommen würden, war für uns klar.»

Grosse Enttäuschung bei den Anwohnern

Die Anwohner sind über den Entscheid des Bundesgerichts enttäuscht. «Jeder andere muss die Gesetze einhalten. Aber sobald einer Geld hat, gilt das offenbar nicht mehr. Das Urteil ist eine völlige Enttäuschung, niemand von uns kann es so richtig begreifen», sagt Ernst Servart, einer der Anwohner und Beschwerdeführer. «Wir haben zu fünft zusammengehalten und alles Mögliche versucht, diesen Bau zu verhindern, müssen nun aber in den sauren Apfel beissen und das Urteil akzeptieren.»

  • 18. Januar 2012 Die Häberlin AG reicht ihr Baugesuch für die «Überbauung Burgstrasse» bei der Gemeinde Weinfelden ein.
  • 29. Februar 2012 Mehrere Anwohner formieren sich zur Interessengemeinschaft und reichen die Volksinitiative «Massvolles Bauen im Hard» mit 1265 Unterschriften bei der Gemeinde ein. Sie verlangt eine Umzonung des Gebiets von der Dorfzone in eine Wohnzone für Einfamilienhäuser.
  • 25. November 2012 Die Weinfelder Stimmbürger lehnen die Volksinitiative mit 1390 Nein zu 892 Ja-Stimmen an der Urne ab.
  • 12. Dezember 2012 Die Gemeinde weist Einsprachen gegen Baugesuch ab und erteilt die Baubewilligung. Die Einsprecher rekurieren beim kantonalen Baudepartement, ziehen die Beschwerde weiter ans Verwaltungsgericht und später ans Bundesgericht.
  • 23. Dezember 2014 Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gut. Die Gemeinde muss die Baubewilligung neu beurteilen.
  • 11. November 2015 Die Häberlin AG reicht ein neues Baugesuch ein. Gebäudegrösse bleibt jedoch gleich.
  • 13. September 2016 Gemeinde weist erneute Einsprachen ab und erteilt Baubewilligung. Erneut rekurieren die Anwohner.
  • 9. April 2018 Die Anwohner reichen nach abweisenden Entscheiden des DBU und des Verwaltungsgerichts Beschwerde vor Bundesgericht ein.
  • 3. September 2018 Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab.

Die Anwohner hatten stets damit argumentiert, der Abstand zum Weiher hinter dem Baugrundstück werde nicht eingehalten und die unübersichtliche Ausfahrt der geplanten Tiefgarage widerspreche dem Strassenverkehrsgesetz.

«Wir sind enttäuscht von der Gemeinde, dass sie das Baugesuch zweimal einfach so durchgewunken hat. Nur weil der Weiher hinter dem Gebäude liegt und man ihn dann nicht mehr sieht, kann man zu kleine Abstände offenbar getrost ignorieren.»

Es sei erstaunlich, dass der Gemeinderat nicht über das nun vorliegende Bundesgerichtsurteil informiert habe.

Ausnahmebewilligung ist rechtens

Der Weinfelder Gemeindeschreiber Reto Marty sagt auf Anfrage: «Wenn eine Ausnahmebewilligung zum Gewässerabstand vertretbar ist, wird sie bewilligt. Diesen Entscheid des Gemeinderats hat das höchste Schweizer Gericht nun auch bestätigt.» Die erstmalige Rückweisung der Baubewilligung durch das Bundesgericht im Dezember 2014 habe daran gelegen, dass der Gemeinderat die Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Gewässerabstands zu wenig ausführlich begründet hatte.

«Den weiteren Vorwurf, der Gemeinderat kusche einfach vor reichen Investoren, weise ich entschieden zurück. Es geht überhaupt nicht darum, wer der Bauherr ist. Die Gesetze sind für alle gleich und werden in Weinfelden auch so angewendet»

sagt Reto Marty. Gemeindepräsident Max Vögeli war infolge Ferienabwesenheit nicht direkt für eine Stellungnahme erreichbar.

Gerichtsprozess kostet Bauherren 36'000 Franken

Konrad Häberlin plant, mit den Bauarbeiten an der Burgstrasse im kommenden Frühling zu beginnen. «Man weiss nie, wie lange es geht, bis ein Bundesgerichtsentscheid vorliegt. Deshalb haben wir uns in der Zwischenzeit auf andere Projekte konzentriert, weshalb wir nun nicht sofort beginnen können», sagt der Bauherr. Aber an solche Verzögerungen müsse man sich fast gewöhnen. «Mich hat der Prozess 36'000 Franken gekostet. Dafür, dass die Einsprecher unser Projekt sechs Jahre blockiert haben, stehen deren Gerichtskosten und die Entschädigung von zusammen 8000 Franken in keinem Verhältnis.»