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Der Stadtrat hätte das Zustandekommen des Volksbegehrens kommunizieren müssen, finden die Projekt-Gegner.
Die Stimmung zwischen dem Stadtrat und den «Freunden der Festwiese» bleibt frostig und angespannt. Die Volksinitiative, die für den Bau des neuen Stadthauses einen anderen Standort als den Bärenplatz verlangt, war mit 1135 gültigen Unterschriften am 19. November 2019 zu Stande gekommen. Formell beschlossen hat der Stadtrat dieses Zustandekommen drei Wochen später, in seiner Sitzung vom 10. Dezember.
Woran sich nun die Stadthaus-Gegner stören ist, dass der Stadtrat diesen Beschluss nicht sofort der Öffentlichkeit kommuniziert hat. Das Initiativkomitee hatte zwei Tage später von sich aus eine entsprechende Medienmitteilung versandt, die auch in verschiedenen Medien publiziert worden war.
In einem Leserbrief wird dem Stadtrat nun vorgehalten, er sei seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, das Zustandekommen der Initiative von Amtes wegen öffentlich bekanntzugeben. Er wolle möglicherweise verschweigen, was ihm nicht passe.
Auf diese Kritik reagiert die Stadtregierung nun prompt und verschickt am Donnerstag eine Medienmitteilung, die den Ablauf und den Status der Volksinitiative noch einmal explizit erklärt: Die Initiative sei per 19. November 2019 zu Stande gekommen. Dies habe der Stadtrat am 10. Dezember 2019 so beschlossen.
Gemäss Gemeindeordnung werde der Gemeinderat innert eines Jahres, somit bis zum 19. November 2020 über die Initiative Beschluss fassen. Soweit der Gemeinderat der Initiative keinen Gegenvorschlag gegenüber stelle, sei anschliessend innert sechs Monaten die Volksabstimmung zur eingereichten Initiative durchzuführen.
Im Zusammenhang mit der Volksinitiative zur «Freihaltung der Festwiese beim Bärenplatz», so der offizielle Name des Volksbegehrens, teilt der Stadtrat zudem mit, dass er dem Gemeinderat eine entsprechende Botschaft zur Abstimmung vorlegen wird.
Das Projekt, das bereits 2016 von den Stimmbürgern genehmigt worden war, bleibt in der Zwischenzeit eingefroren. Der Stadtrat hält am aktuellen Planungsstopp fest, teilt er mit. Denn nicht nur politisch, sondern auch baurechtlich wird das Stadthaus weiter blockiert. Das sogenannte Vorentscheidverfahren ist aufgrund von Beschwerden beim kantonalen Verwaltungsgericht hängig.
Der Stadtrat betont jedoch, dass er gemeinsam mit dem Verwaltungspersonal vom Neubau des Stadthauses am Standort auf der Festwiese überzeugt ist und er sich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen wird.