Kreuzlingen
Künftige Nutzung des Bahnhofs Bernrain in Reichweite

Der Bahnhof Bernrain ist seiner neuen Bestimmung einen Schritt näher: Das Kreuzlinger Unternehmen Helvetic PV will einen Vorentscheid ausarbeiten. Dieser dient als Grundlage für die Erarbeitung des Baurechtsvertrags.

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Das alte Bahnhofsgebäude Bernrain.

Das alte Bahnhofsgebäude Bernrain.

Bild: Donato Caspari
(28. August 2014)

(red) Die Vorgeschichte des alten Bahnhofs Bernrain in Kreuzlingen ist lang. Nachdem die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) das Bahnhofsgebäude an die Stadt Kreuzlingen abgetreten haben, genehmigte der Gemeinderat im Herbst 2014 die Überführung der Parzellen Nummer 2996 und 9245 in die Wohn- und Gewerbezone. Anschliessend schrieb der Kreuzlinger Stadtrat den Bahnhof zur Nutzung im Baurecht öffentlich aus und präsentierte dem Gemeinderat daraufhin einen Baurechtsvertrag, den das Parlament jedoch ablehnte.

Im Jahr 2018 schrieb der Stadtrat den Bahnhof Bernrain erneut aus. Nach einer Selektion durch eine Arbeitsgruppe blieben zwei von insgesamt neun Interessenten aus Kreuzlingen übrig. Diese wurden aufgefordert, eine einfache Projektstudie einzureichen, eines der beiden KMU zog die Bewerbung zurück.

Unternehmen arbeitet an einem Vorentscheid

Aufgrund verschiedener Faktoren habe sich die weitere Bearbeitung verzögert, heisst es nun in einer Mitteilung der Stadt.

«Unter anderem auch deshalb, weil das interessierte Kreuzlinger Unternehmen, die Helvetic PV, vorausschauend und frühzeitig das Amt für Denkmalpflege einbezog, zumal es sich beim Bahnhof Bernrain um ein historisches Bauobjekt handelt.»

Aktuell bereite das Unternehmen Helvetic PV – das sich in der Fotovoltaik (FV) engagiert – mit fachlicher Unterstützung von Architekten die Einreichung eines Vorentscheids zuhanden der Bauverwaltung vor. Mit diesem Verfahren können bereits im Vorfeld verschiedene Fragestellungen zur Realisierbarkeit des Projekts geklärt werden.

«Wird der Vorentscheid genehmigt, dient er als Grundlage für die Erarbeitung eines Baurechtsvertrags zuhanden des Gemeinderats.»