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Die Querelen in Kesswil um die Grüne Regierungsratskandidatin Karin Bétrisey sind noch nicht vorbei.
Dem Kesswiler Gemeindepräsidenten gefällt es gar nicht, dass seine Gemeinde im Zusammenhang mit dem neuen Zonenplan letzte Woche wieder negativ in die Schlagzeilen geraten war. Und er hält nichts von Ulrich Zeugins neustem Plan. Zeugin, alt Gemeindeammann von Kesswil, will, dass der Gemeinderat mit einer Ehrverletzungsklage gegen die Kesswilerin Karin Bétrisey vorgeht. Er werde dies an der nächsten Gemeindeversammlung im Juni beantragen. Doch Steiger will davon nichts wissen: Rolf Steiger will Frieden.
«In meinen Augen ist es nicht Aufgabe des Gemeinderates, gegen Einzelpersonen vorzugehen.»
Der Gemeinderat werde prüfen, ob er überhaupt verpflichtet sei, einen Antrag mit solchem Inhalt auf die Traktandenliste zu nehmen. Brisant: Karin Bétrisey ist nicht irgendeine Einzelperson: Sie will am 15. März für die Grünen im Regierungsrat Einsitz nehmen. Nicht nur im Thurgau, sondern auch in St.Gallen, wo Bétrisey in einem renommierten Raumplanungsbüro Partnerin und Mitglied der Geschäftsleitung ist, sorgen die Vorfälle für Erstaunen.
Doch wie kam es überhaupt so weit? Alt Gemeindeammann Ulrich Zeugin und der ehemalige Gemeinderat Richard Heinzer behaupteten in dieser Zeitung, Karin Bétrisey habe dem Gemeinderat vorgeworfen, kriminell zu sein. Passiert sein soll dies an der Gemeindeversammlung vom 28. Mai 2019 im Vorfeld der Abstimmung zum neuen Zonenplan. Festgehalten ist das auch im Protokoll: «So beschuldigte sie (Karin Bétrisey; Anm. d. Red.) die Planungsorgane und insbesondere Kurt Henauer, kriminell zu sein und zu betrügen.» Unterschrieben haben das Protokoll nebst vier Stimmenzählern der damalige Gemeindepräsident Kurt Henauer sowie Peter Oberhänsli, der das Dokument verfasst hat.
Bétrisey war mit dem Ablauf der Versammlung nicht einverstanden und reichte mit anderen eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Diese wurde vom Departement für Inneres und Volkswirtschaft abgelehnt. Unklar war bisher, ob gegen diesen Entscheid Rekurs eingelegt wurde. Das ist aber nicht der Fall, wie das Verwaltungsgericht in einem Schreiben an die Gemeindeverwaltung diese Woche mitteilt.
Auf Anfrage gibt Karin Bétrisey gegenüber der «Thurgauer Zeitung» ausführlich Auskunft. Im Nachhinein zieht sie aber alle Aussagen zurück.
Derzeit hat die Gemeinde Kesswil am Bodensee rund 1000 Einwohner. Die Gemeinde hat 3,8 Hektaren Reservebauzone, bei einer Gesamtfläche von 446 Hektaren (davon 200 Hektaren Wald). So viel wie keine andere Gemeinde im Thurgau. Doch diese Flächen dürfen nach einem Bundesgerichtsentscheid von 2009 nicht mehr dem Baugebiet zugerechnet werden. Die Ortsplanungsrevision ist in Kesswil deshalb seit Jahren eine Knacknuss, die bereits für viel böses Blut gesorgt hat. Am 28. Mai 2019 wurde die revidierte Ortsplanung deutlich angenommen. Regierungsratskandidatin Karin Bétrisey und 27 weitere haben Rekurs eingelegt. Der definitive Entscheid des Kantons ist hängig. (afl)