Kampf gegen Freidorfer Antenne ist noch nicht endgültig gewonnen

Schon seit vielen Jahren wehrt sich das Dorf gegen die Errichtung einer Mobilfunkantenne. Ob der das Projekt nun endgültig abgeschrieben ist, bleibt auch nach Ablauf der Baubewilligungsfrist offen.

Jana Grütter
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Ein Transparent der Antennengegner, die den Bau seit über einem Jahrzehnt verhindern wollen. (Bild: Max Eichenberger)

Ein Transparent der Antennengegner, die den Bau seit über einem Jahrzehnt verhindern wollen. (Bild: Max Eichenberger)

Im Oktober ist die Baubewilligungsfrist zur Errichtung einer äusserst umstrittenen Mobilfunkantenne in Freidorf abgelaufen. Der Mobilfunkanbieter Salt hätte innert zwei Jahren die Bauarbeiten aufnehmen müssen. Auch nach einer Fristenverlängerung wurde die Errichtung der Antenne nicht vollzogen.

Gemeindeschreiber Rico Schori: «Wir können seither dennoch nicht sicher sein, ob der Fall vollkommen abgeschlossen ist»

Es bestünde nämlich die Möglichkeit einer zweiten Verlängerung. «Bis heute ist aber kein Gesuch eingegangen.» Somit sei das Projekt für die Gemeinde, zumindest im Moment, vom Tisch. «Sollte sich Salt doch wieder melden, ist ein neues Baugesuch nötig.» Die Technik hat sich laut Schori in den vergangenen Jahren verändert und verbessert. «Somit würde die Geschichte wieder ganz von vorne beginnen.»

Streit dauert schon mehr als zehn Jahre

Der Disput über die Mobilfunkantenne dauert schon über ein Jahrzehnt. Seit 2007 will Salt, damals noch Orange, den Antennenmast in Freidorf errichten. Das rief enormen Widerstand in der Bevölkerung hervor. Um den Freidorfer Roman Schrutt bildete sich eine Interessengemeinschaft.

Die Antennengegner äusserten vor allem Zweifel gegenüber dem Qualitätssicherungssystem des Netzwerkbetreibers. Sie befürchteten, dass die Grenzwerte einer Verordnung nicht eingehalten würden. Und zwar über jene zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung. Personen mit elektromagnetischer Hypersensibilität würden nur ungenügend geschützt. Das Bundesgericht erklärte die Anlagen- und Immissionsgrenzwerte jedoch als stets gesetzes- und verfassungskonform.

Salt nutzte Möglichkeit zweimal nicht

Der Streit geriet sogar vor das Verwaltungsgericht und dreimal vor das Bundesgericht. 2014 wiesen die Bundesrichter in Lausanne eine Beschwerde von insgesamt 54 Personen gegen das Vorhaben ab. Der Weg für die Erteilung der Baubewilligung war damit frei, doch Salt nutzte die Möglichkeit zweimal nicht.