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Ostschweiz
Arbon, Kreuzlingen, Weinfelden
Das Gemeindeparlament diskutiert am Donnerstag in einer Woche über das Volksbegehren zur Verhinderung des Verwaltungsneubaus auf dem Bärenplatz - vielleicht. Denn die vorberatende Kommission beantragt die Rückweisung.
Die Gemeinderatssitzung vom kommenden Donnerstag bestimmt das Schicksal des Kreuzlinger Stadthauses mit. Stadtpräsident Thomas Niederberger sagt nämlich, der Stadtrat wolle die Diskussion des Gemeindeparlamentes abwarten, bevor der Entscheid darüber fällt, ob in Sachen Ausnahmebewilligung für den 111-Meter-Bau das Bundesgericht angehört wird.
Eigentlich geht es bei der Sitzung, die coronabedingt im Dreispitz stattfindet, um die Beurteilung der im November eingereichten Initiative zur Freihaltung der Festwiese. Deren Gültigkeit ist gemäss Expertise unbestritten. «Die Voraussetzungen für diese Wiedererwägungsinitiative sind gegeben», sagt Niederberger.
Der Stadtrat nennt in der Botschaft noch einmal die bekannten Argumente für den Standort Bärenplatz. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Exekutive die Initiative zur Ablehnung empfiehlt. Nächste Woche hätte deutlich werden sollen, ob sich auch der Gemeinderat erneut zum vom Volk bewilligten Projekt und zum Standort bekennt.
Wie die Diskussion nun aber ablaufen wird, ist ungewiss. Gemäss dem Stadtpräsidenten schlägt die vorberatende Kommission für Allgemeines und Administration nämlich eine Rückweisung der Botschaft vor.
Anscheinend stören sich deren Mitglieder daran, dass nicht geklärt ist, ob die Initiative bei einer Annahme den Volksentscheid von 2016 aushebeln würde oder ob die beiden Anliegen gegenüber gestellt werden müssten. Niederberger lässt durchblicken, dass der Stadtrat an der Klärung dieser Frage interessiert ist und bereits den Kontakt zum konsultierten Rechtsexperten hergestellt hat.
Erschwerend hinzu kommt die Tatsache, dass seit dem 26. Mai das Urteil des Verwaltungsgerichts vorliegt. Dieses besagt, dass die Ausnahmebewilligung für das Verwaltungsgebäude nicht erteilt werden kann. Der Stadtrat will vor der Ratssitzung nicht bekannt geben, ob er den Fall weiterziehen wird. Niederberger meint dazu:
«Ich sage nicht, dass der Gang vor Bundesgericht der einzig richtige Weg ist. Wir müssen uns auch fragen, was es für Alternativen gibt.»
Kommt der Rückweisungsantrag durch, dann wäre eine Neuauflage der Botschaft im November realistisch. Der Stadtpräsident sagt weiter, dass man davon ausgehen müsse, dass auch mit dieser Verzögerung die Initiative vors Volk käme, ohne das ein allfälliger Bundesgerichtsentscheid vorliegen und Klarheit zur baurechtlichen Situation schaffen könnte.
Auf die Frage, ob der Stadtrat Fehler gemacht habe, sagt Niederberger: «Man ist immer davon ausgegangen, dass die Ausnahmebewilligung erteilt werden kann.» Auch habe der Stadtrat darauf vertraut, dass die kantonale Denkmalpflege sicherstelle, dass der Umgebungsschutz für die Basilika nicht gefährdet werde.
Zu einzelnen Punkten Stellung zu nehmen, die das Initiativkomitee ins Feld führe, sei im Moment schwierig. «Die Initiative ist insofern ein Meilenstein, als dass wir sehen werden, wie das Volk in der Grundsatzfrage entscheidet.»
Das Stadthaus hat die Kreuzlinger Steuerzahler bislang fast 1,7 Millionen Franken gekostet. Der Betrag setzt sich aus den Kosten für den Wettbewerb und für die bisherigen Planungsarbeiten zusammen. Für frühere gescheiterte Stadthaus-Projekte kommen 578000 Franken dazu. Bei Annahme der Initiative käme es zu einem Neustart und neuen zusätzlichen Kosten.