Startseite
Ostschweiz
Arbon, Kreuzlingen, Weinfelden
Die Revision der Ortsplanung macht den Weg frei für höhere Bauten entlang der Hauptverkehrsachsen. Hingegen soll der historische Dorfkern seine Identität bewahren.
«Mit dem neuen Raumplanungsgesetz des Bundes sind die Gemeinden aufgerufen, die Zersiedelung zu stoppen, das Kulturland zu schützen und die Siedlung nach innen zu entwickeln», erklärte Planer Heini Forrer am Donnerstagabend der Öffentlichkeit die Grundlagen für die Altnauer Ortsplanungsrevision. Nach den für die Gemeinde vorliegenden Dichtewerten sei zwar keine Auszonung nötig, aber auch keine Einzonung möglich. Die Gemeinde verfüge auch über keine Richtplangebiete. Der vorliegende Masterplan Innenentwicklung sei ein Arbeitspapier, das einen sorgsamen Umgang mit den Bauzonen gewährleiste. Die Erhöhung der Dichte sei im Richtplan und Baureglement umgesetzt.
«Diese Entwicklung will der Gemeinderat entlang der Verbindungsachsen zwischen Oberdorf und Unterdorf, an der Bahnhof- und der Güttingerstrasse erreichen», erklärte Forrer. Daher seien in diesen Gebieten künftig auch dreigeschossige Bauten erlaubt. Die historischen Dorfkerne sollten ihre Identität behalten. Die Innenentwicklung fordere vom Gemeinderat eine aktive Bodenpolitik:
«Manchmal ist der Erwerb von Liegenschaften nötig, um die Entwicklung zu fördern und sich auf die strategisch wichtigen Flächen zu konzentrieren»,
betonte Koller. Der revidierte Zonenplan wurde von Planer Jon Gaudenz präsentiert. Der Dorfkern sei um die Zentrumszone 3 erweitert worden, damit die angestrebte Verdichtung erreicht werden kann. Um im Zentrum einen Spielplatz zu ermöglichen, sei eine 1500 Quadratmeter grosse Fläche an der Wuhrwiesenstrasse in eine Zone für öffentliche Anlagen eingezont worden. «Allerdings ist hier das Ergebnis aus der Vorprüfung des Kantons noch ausstehend. Die Einzonung steht im Konflikt mit den Fruchtfolgeflächen». Das Gebiet im Bereich Bahnhof sei auf eine Wohn- und Arbeitszone 3 erhöht worden.
Das revidierte Altnauer Baureglement beruht auf dem regionalen Musterreglement mit Spielraum für die Gemeinde. Eines der wichtigsten Merkmale ist der Systemwechsel von der bisherigen Ausnützungsziffer zur Baumassenziffer. Neu wird die Höhe nur noch mit Fassadenhöhe angegeben, First- und Gebäudehöhe sind gestrichen. Das Baureglement zeigt auch Gestaltungsvorschriften im historischen Ortsbild auf.
Neu erarbeitet wurde das Inventar der Naturobjekte. «Es wurden 30 Objekte erhoben, bisher waren 18 geschützt», sagte Jon Gaudenz. Es gehe dabei um Einzelbäume, Baumgruppen und -reihen, Hecken, Feld- und Ufergehölz, stehende Gewässer sowie Garten- und Parkanlagen. Der neue Schutzplan umfasse 24 Objekte. Neu seien als Garten- und Parkanlagen der Friedhof der evangelischen Kirche sowie die Gärten nördlich und südlich der Güttingerstrasse geschützt. Zwei Objekte seien nicht in den Schutzplan aufgenommen worden. Die Unterlagen liegen bis 30. November auf.