Der 51-jährige Angeklagte ist in allen Anklagepunkten schuldig und muss ein Jahr hinter Gitter. Das Bezirksgericht Kreuzlingen hat am Donnerstagnachmittag das Urteil in dem aufsehenerregenden Fall verkündet.
Die Bezirksrichter haben durchgegriffen. Sie schicken den Angeklagten ins Gefängnis. 36 Monate Freiheitsstrafe lautet das Urteil, dass der Vorsitzende am Donnerstagnachmittag eröffnete. 12 Monate davon sind zu vollziehen. 24 Monate werden bedingt erlassen, bei einer Probezeit von drei Jahren. Ausserdem muss der 51-jährige Treuhänder die Verfahrens,- Untersuchungs und Gerichtskosten von insgesamt 32'624 Franken berappen. Auch die Kosten für seinen Verteidiger muss er selber tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innert zehn Tagen kann Berufung angemeldet werden.
In allen Anklagepunkten hat das Bezirksgericht den Angeklagten am Donnerstag schuldig gesprochen. Der Verteidiger hatte während des Prozesses darauf plädiert, dass die Tatbestände der mehrfachen qualifizierten Veruntreuung und des mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs nicht gelten. Jedoch folgten die Richter mehrheitlich der Staatsanwaltschaft, wie in der mündlichen Urteilsbegründung zu hören war.
Dass der Mann in 250 Fällen illegal Geld abgezweigt hat, insgesamt 1,45 Millionen Franken, sah das Gericht als erwiesen an. Der Angeklagte war auch vollumfänglich geständig.
«Das Gericht beurteilt das Verschulden als schwerwiegend», sagte der Vorsitzende. Als systematisch, durchdacht und berechnend beurteilen die fünf Richter das Vorgehen des Beschuldigten.
«Sie haben kriminelle Energie an den Tag gelegt und ihre Motive waren mehrheitlich egoistisch geprägt. Die Zahlen sind eindrücklich.»
Bei der Strafzumessung habe negativ zu Buche geschlagen, dass der Mann das veruntreute Geld zu meist für die Finanzierung des eigenen gehobenen Lebensstandards einsetzte.
Das Gericht liess überhaupt wenige Argumente der Verteidigung gelten: Gar als «weltfremd» werteten die Richter die Forderung des Anwalts, 250 illegale Überweisungen als Einzelfälle mit jeweils einer Geldstrafe zu bestrafen. Die lange Delinquenz-Dauer von 14 Jahren fiel zudem negativ ins Gewicht.
«Und sie haben es leider auch mehrmals versäumt reinen Tisch zu machen.»
Etwas zugegeben hatte der Mann nach Ansicht des Gerichts immer nur dann, wenn ihm die Behörden dicht auf den Fersen waren. Nicht gelten liessen die Richter auch eine gewisse «Opfermitverantwortung». In den Treuhänder – er war laut Gericht «ein renommierter und angesehener Fachmann» – habe man über Jahre hohes Vertrauen aufgebaut. Nun sei die Enttäuschung besonders gross. «Nur weil es einfach war», gelte nicht als Entschuldigung.
Zu Gute hielt das Gericht bei der Strafzumessung jedoch, dass er alle veruntreuten Gelder zurückbezahlt hat, und dass er durch die Zeitung, in sozialen Medien und an der Fasnacht vorverurteilt worden sei. Der Angeklagte sei keine Person des öffentlichen Interesses.
Das Gericht schickt den Mann ein Jahr fix ins Gefängnis. Dass er dadurch aus seinem Umfeld gerissen werde, liege in der Natur der Sache, sagte der Vorsitzende. Der Verteidiger hatte während des Prozesses betont, dass eine Haftstrafe für den selbständigen Treuhänder den Verlust der Firma bedeuten würde, und er in der Folge seine Schulden nicht mehr zurückzahlen könnte. Selbst der Verlust der Arbeitsstelle sei gemäss gültiger Rechtssprechung hinzunehmen, so der Bezirksrichter.