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Nach viereinhalb Jahren ist das Ziel erreicht: Die Gemeinde hat einen neuen Zonenplan und ein neues Baureglement.
Eine Ortsplanung zu überarbeiten, das heisst, sie den aktuellen Bedürfnissen und den neuen gesetzlichen Gegebenheiten anzupassen. Dieses Vorhaben erfordert dreierlei: Geduld, Geduld und nochmals Geduld. Diese Erfahrung hat auch der Gemeinderat Zihlschlacht-Sitterdorf gemacht.
Zur Chronologie: Die Vergabe des Auftrags an ein Ingenieurbüro erfolgte im Februar 2016, die Genehmigung durch die Gemeindeversammlung im November 2019 und die Zustimmung durch den Kanton im Juli 2020. Das ergibt eine Zeitspanne von viereinhalb Jahren und eine Verzögerung von zweieinhalb Jahren.
«Die Revision der Ortsplanung stellt einen gewaltigen Spagat zwischen privaten und öffentlichen Interessen dar», sagt Gemeindepräsidentin Heidi Grau. Dieser Problematik sei man sich aber bewusst gewesen.
Den Rückstand auf den ursprünglichen Zeitplan erklärt Heidi Grau einerseits mit den verschiedenen Einsprachen, deren Bearbeitung Zeit erforderte, anderseits mit der Notwendigkeit, die oft gegensätzlichen Interessen detailliert abzuwägen.
Die Gemeindepräsidentin gibt auch zu verstehen, dass die intensive Diskussion mit betroffenen Grundeigentümern heute normal sei. «Wir haben in diese Ortsplanungsrevision extrem viel Zeit und Energie investiert», betont Heidi Grau.
Ein erster Blick auf den neuen Zonenplan gibt nicht viele markante Neuerungen preis. Was geändert worden ist, wird in der Gemeinde jedoch eine nachhaltige Wirkung haben. So stehen laut Heidi Grau jetzt 25'000 Quadratmeter, die bisher dem Richtplangebiet zugeteilt waren, neu als Bauland zur Verfügung.
Der Sportplatz Bruggfeld in Sitterdorf, bisher teilweise Wohnzone, hat in Zukunft den Status einer öffentlichen Zone. Von der Revision betroffen sind auch Wilen, Riet und Leutswil.
Diese Weiler sind nunmehr der Dorfzone zugeteilt und somit Bauzone. «Für die betroffenen Grundeigentümer ist das sehr erfreulich und stellt einen grossen Schritt nach vorn dar», sagt Heidi Grau.
Noch nicht entschieden ist das Schicksal der drei Weiler Hohlenstein, Papiermühle und Blidegg. Der Kanton lasse hier bezüglich Kleinsiedlungsverordnung noch auf eine Antwort warten, der Gemeinderat vertrete den Standpunkt, dass mindestens Blidegg und Papiermühle in die Dorfzone gehören.
Nicht entsprochen wird vom Kanton dem Wunsch, den Winggel, ein von der Haupt- und der Zihlschlachterstrasse flankiertes Grundstück, von der Landwirtschaftszone in die Wohn- und Arbeitszone überzuführen. «Das ist ein Wermutstropfen, hat sich der Gemeinderat doch für das Anliegen des Grundeigentümers eingesetzt», sagt Heidi Grau.
Der dort ansässigen Firma sei die Errichtung einer weiteren Halle somit verwehrt. Deshalb habe sich der Gemeinderat für eine weitere Einzonung von Bauland in Sitterdorf (2200 Quadratmeter) entschieden. Die restlichen Quadratmeter werden dem Richtplangebiet im Oberdorf (Zihlschlacht) zugeteilt, welches faktisch eine Baulandreserve darstellt.
Ortsplanrevision – Änderungen infolge Nichtgenehmigung: Gestützt auf das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) werden zwei Zonenplanänderungen öffentlich aufgelegt: Betroffen sind die Parzellen Nr. 247 und 1116 Winggel (Zihlschlacht) sowie die Parzelle Nr. 3122 Bodenagger (Sitterdorf). Die Auflage findet im Gemeindehaus, Bernhauserstrasse 5 in Zihlschlacht, statt und dauert noch bis Mittwoch, 16. September. Das neue Baureglement ist auf der Website der politischen Gemeinde aufgeschaltet. Bauherren werden ersucht, sich bei Projekten ab sofort am neuen Baureglement zu orientieren. (st)
Ortsplanrevision – Änderungen infolge Nichtgenehmigung: Gestützt auf das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) werden zwei Zonenplanänderungen öffentlich aufgelegt: Betroffen sind die Parzellen Nr. 247 und 1116 Winggel (Zihlschlacht) sowie Parzelle Nr. 3122 Bodenagger (Sitterdorf). Die Auflage findet im Gemeindehaus, Bernhauserstrasse 5 in Zihlschlacht, statt und dauert noch bis Mittwoch, 16. September. Das neue Baureglement ist auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet. Bauherren werden ersucht, sich bei Projekten ab sofort am neuen Baureglement zu orientieren. (st)