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Ostschweiz
Arbon, Kreuzlingen, Weinfelden
Die Evangelische Kirchgemeinde wird verpflichtet, den nächtlichen Viertelstundenschlag der Stadtkirche auszusetzen.
Die Vorsteherschaft der evangelischen Kirchgemeinde Kreuzlingen muss Handeln. Sie wird verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Glocken der Stadtkirche zwischen 22 und 7 Uhr nur noch zur vollen Stunde läuten. Diesen Beschluss hat der Stadtrat vergangene Woche gefasst. Zur Umsetzung hat die Kirche drei Monate Zeit.
Stadtrat Ernst Zülle bestätigt dies auf Anfrage. Er möchte auf den Inhalt aber nicht detailliert eingehen, weil es sich um ein laufendes Verfahren handle. Den Parteien bleiben zwanzig Tage, um den Entscheid anzufechten.
Wirklich überraschen dürfte die Nachricht aus dem Stadthaus die Kirchenvertreter allerdings nicht. Schliesslich verlangt der Stadtrat nichts anderes, als vor zwei Jahren am Verhandlungstisch mit allen Beteiligten abgemacht worden war. Nur hat die Vorsteherschaft der Evangelischen Kirche die damals beschlossenen Abmachungen bis heute nicht umgesetzt. Dies, obwohl ein Lärmgutachten unmissverständlich belegt, dass das Geläut gemäss Umweltschutzgesetz tatsächlich zu laut ist.
Verwiesen wurde stets auf die Kosten, die der technische Eingriff in den Läutmechanismus zur Folge hätte. Im Raum stand die Zahl von 10000 Franken. Eine Bearbeitung von Glocke oder Klöppel würde wohl noch teurer kommen. Bauliche Massnahmen am Turm sind aus Gründen des Denkmalschutzes offensichtlich kein Thema.
Kirchenpräsident Thomas Leuch hatte zudem stets betont, die Läutordnung müsste, wenn schon, von der Versammlung geändert werden. Traktandiert wurde das Geschäft jedoch nie. Nun ist klar: Die Kirchbürger werden am 3. Dezember über die Glocken diskutieren. Kirchenpflegerin Marianne Pfändler erklärt, das Geschäft stehe auf der Traktandenliste. Abgestimmt werden soll «über eine Lösung, die hoffentlich beiden Parteien entspricht.»
Was genau die Kirchenvorsteherschaft anstrebt, möchte Pfändler nicht verraten. «Die Kirchbürger sollen das aus der Botschaft, die aktuell erarbeitet wird, erfahren – und nicht aus der Zeitung.» Am naheliegendsten wäre, die evangelischen Kirchbürger würden sich damit einverstanden erklären, den nächtlichen Viertelstundenschlag auszulassen. Das Problem bei diesem Ansatz ist aber, dass die verbleibenden Stundenschläge die Lärmgrenzwerte immer noch überschreiten. Dies könnte die Kläger, die sich mehr Ruhe wünschen, erneut auf den Plan rufen. Sie wollten gestern keine Stellung zum Stadtrats-Beschluss nehmen.
Seit September 2017 dürften die Glocken der Kreuzlinger Kirchen den nächtlichen Viertelstundenschlag eigentlich nicht mehr anzeigen. Bei den beiden katholischen Kirchen St. Ulrich und St. Stefan wurde der Kompromiss ohne Nebengeräusche umgesetzt. Der Verschiebung des Morgengeläuts von 6 auf 7 Uhr kamen beide Kirchgemeinden nach. Die Lärmklagen stammten ursprünglich aus mehreren Ecken. Im Bereich der evangelischen Stadtkirche gab es zudem eine Flugblattaktion. (meg)