Der Kreuzlinger Güselwagen fährt bald mit Strom

Die Grünabfuhr von Kreuzlingen, Tägerwilen und Bottighofen soll spätestens ab Anfang 2021 mit einem elektrisch betriebenen LKW durchgeführt werden. Die drei Gemeinden haben den Auftrag gemeinsam ausgeschrieben.

Kurt Peter
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Das ist das Testfahrzeug der Firma Futuricum AG, Winterthur. (Bild: PD)

Das ist das Testfahrzeug der Firma Futuricum AG, Winterthur. (Bild: PD)

Am 31. Dezember 2020 läuft der Vertrag von Kreuzlingen, Bottighofen und Tägerwilen mit dem bisherigen für die Grünabfuhr beauftragten Transportunternehmer, Imhof AG, aus. Die neue Ausschreibung verlangt den Einsatz eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs. «Dies ist ein Vergabekriterium für eine dezentrale, ökologische Sammlung des Grünguts sowie Transport des Materials zur Kompostieranlage Tägerwilen», erklärt der zuständige Kreuzlinger Stadtrat Ernst Zülle.

Der Zweckverband Kompostieranlage habe im Vorfeld der Ausschreibung verschiedene Möglichkeiten wie gas- und elektrobetriebene Fahrzeuge geprüft. In der Region Winterthur habe eine Delegation einen Gemeindebetrieb besucht, welcher seine Erfahrungen mit gasbetriebenen Fahrzeugen gemacht habe, erklärt Zülle. Das Fazit:

«Ein Fahrzeug mit diesem Antrieb wurde für diese Art von Transport mit innerstädtischen Stop-and-gos nicht empfohlen.»

Die Elektromotoren seien vorteilhafter im Unterhalt sowie umweltfreundlicher. «Wichtig ist, dass der Elektroantrieb den Verbrauch und somit den CO2-Ausstoss drastisch verringert», hält Zülle fest.

Kein Lärm bei der Grüntonne

Ein Dieselkehrichtfahrzeug verbrauche gemäss Berechnungen etwa 93 Liter Diesel auf 100 Kilometer und stosse 75 Tonnen CO2 aus. Bei einem E-Fahrzeug werde mit 10 Tonnen inklusive Herstellung und Entsorgung der Batterien gerechnet, sagt Zülle. Dank der Rekuperationsbremsen seien die Betriebskosten sehr viel tiefer.

Ernst Zülle, Stadtrat von Kreuzlingen. (Bild: PD)

Ernst Zülle, Stadtrat von Kreuzlingen. (Bild: PD)

«Für die Bevölkerung in den Wohngebieten ist vor allem eine geringere Lärmbelastung spürbar.»

Dass es keine Geräuschkulisse vom Fahrzeug gebe, sei auch für die Arbeitssicherheit von Vorteil. Der Auftragnehmer müsse ein Hauptfahrzeug anschaffen sowie die notwendige Ladeinfrastruktur für das Hauptsammelfahrzeug in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten erstellen, erklärt der Stadtrat weiter. «Auf dem Fahrzeug sind keine fossil betriebenen Hilfsaggregate zulässig.» Die Energie für den Betrieb des Hauptfahrzeugs müsse zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie stammen.

Dazu beschaffe der Auftragnehmer beim regionalen Versorgungsunternehmen die Menge an ökologischen Mehrwerten in der Mindestqualität «Thurgauer Naturstrom». Das Ersatzfahrzeug sollte wenn möglich ebenfalls elektrisch oder mit Gasmotor betrieben sein.

Teurere Anschaffung, aber günstigerer Unterhalt

Über die Kosten will Zülle noch nicht sprechen, «es wäre während des Vergabeprozesses auch falsch». Die Anschaffung der E-Fahrzeuge sei etwa doppelt so teuer, Unterhalt und Wartung jedoch günstiger und die LSVA entfalle. Sollte der jetzige Unternehmer durch eine gute Offerte wieder den Zuschlag erhalten, stehe es ihm frei, ein solches Fahrzeug früher als mit Vertragsende einzusetzen.

«Grundsätzlich muss er bis 31. Dezember 2020 die Vertragsbedingungen erfüllen. Ein umweltfreundlicheres Fahrzeug einzusetzen widerspricht aus meiner Sicht nicht diesen Bedingungen», meint Zülle.