Arbon
Ausstieg aus Baurechtsvertrag kostet Stadt 75'000 Franken

Die MiLu Gastro GmbH wollte 2017 auf dem Hafendamm einen Pavillon für die Restauration von Gästen aufstellen. Die Stadt bot Hand, doch der Kanton machte nicht mit. Der Stadtrat hat jetzt einen Schlussstrich unter die Angelegenheit gezogen. Ganz billig ist es nicht geworden.

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So sollte der Pavillon auf dem Hafendamm aussehen.

So sollte der Pavillon auf dem Hafendamm aussehen.

Bild: Max Eichenberger

Die Stadt hat sich mit der MiLu Gastro GmbH darauf geeinigt, den 2017 abgeschlossenen Baurechtsvertrag aufzulösen. Dieser hatte den Bau eines Gastronomie-Pavillons auf dem Hafendamm zum Inhalt. Um den Hafendamm zu beleben, hatte der damals amtierende Stadtrat eine Zusammenarbeit mit der MiLu Gastro GmbH angestrebt und 2018 eine Konzeptstudie über eine entsprechende Nutzung des Hafendamms erarbeiten lassen. Nach Prüfung der Studie hielt das kantonale Departement für Bau und Umwelt im Herbst 2019 jedoch fest, der Hafendamm dürfe nicht isoliert betrachtet werden.

Die Initianten des Hafenpavillons machten seinerzeit bereits Werbung für das Projekt.

Die Initianten des Hafenpavillons machten seinerzeit bereits Werbung für das Projekt.

Bild: Max Eichenberger

Die Konzeptstudie und damit auch der angedachte Gastronomie-Pavillon wurden damit faktisch hinfällig. Vor diesem Hintergrund verfolgt der jetzige Stadtrat in Absprache mit dem Kanton Thurgau einen neuen Ansatz: Zunächst hat er die Erarbeitung der vom Kanton geforderten Masterplanung Seeufer angestossen.

Containerdorf statt Hafenpavillon

Und für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Masterplanung hat er sich mit dem Kanton auf temporäre gastronomische Zwischennutzungen am Seeufer und auch auf dem Hafendamm geeinigt. Geplant ist dort ein Containerdorf mit den Namen «Hannah am See», das sich vom Konzept her an «Frau Gerolds Garten» in Zürich-West anlehnt: Eine Mischung aus Streetfoodfestival, Strandbar und Hafencafé.

Aufgrund der neuen Ausgangslage sei es nötig geworden, die Situation auf dem Hafendamm zu bereinigen und den Baurechtsvertrag aufzuheben, schreibt die Stadt in einer Mitteilung. «Für den erheblichen, im Nachhinein jedoch nutzlosen Aufwand, welcher der MiLu Gastro GmbH in Zusammenhang mit ihrem nicht realisierten Gastroprojekt entstanden war, wird sie mit einem Pauschalbetrag von 75'000 Franken entschädigt.» (red/mso)