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Ostschweiz
Zwei Tschechen nahmen 2011 eine Frau in die Schweiz. Am Zoll in Au wurden sie angehalten, die Frau gab an, sie werde zur Prostitution gezwungen. Das Kantonsgericht St.Gallen muss nun darüber urteilen, ob es ein Fall von Menschenhandel war.
An dieser Gerichtsverhandlung sind die Juristinnen und Juristen unter sich. Nur der Staatsanwalt und zwei Verteidiger stehen sich gegenüber, weder die beiden Beschuldigten, noch die Klägerin sind aufgetaucht.
Die Geschichte dahinter ist bereits älter: Am Abend des 17. Mai 2011 wird am Strassenzoll Au ein tschechischer Mercedes angehalten. Vorne sitzen zwei Männer, hinten eine Frau. Diese hat kein Gepäck dabei, trägt nur einen Pyjama und eine Jacke. Ihr Ausweis ist beim Beifahrer. Ob die Frau begonnen habe, «hysterisch zu schreien», ist heute umstritten. Jedenfalls fällt sie den Grenzwächtern auf. Sie wird von den Männern getrennt und schreibt auf slowakisch vier Worte auf einen Zettel: Man wolle sie an eine Bar verkaufen. Die Frau, eine Roma, wird dem Staatsanwalt später erklären, ihr Cousin habe sie den beiden Männern mitgegeben, für 250 Franken. Sie habe sich vergeblich gewehrt, unter anderem, weil sie knapp zwei Wochen zuvor ein Kind geboren hatte. Während der mehr als 1300 Kilometer Fahrt in die Schweiz habe sie immer wieder geweint und gesagt, sie wolle zurück, zu ihrem Kind.
Das Kreisgericht hat die Männer im September 2015 wegen Menschenhandel und Freiheitsberaubung zu 28 Monaten, beziehungsweise 12 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ebenfalls in Abwesenheit der Beschuldigten. Diese wurden noch im Mai 2011 wieder freigelassen und sind seither unauffindbar, genauso wie das mutmassliche Opfer. Die amtlichen Verteidiger legten Berufung ein, hatten aber schon damals keinen Kontakt mit ihren Mandaten mehr.
Der erste Anwalt argumentiert formell: Der Staatsanwalt habe das Recht der Beschuldigten auf eine Konfrontation nicht eingehalten, daher seien die Aussagen der Frau nicht verwertbar. Genauso wenig wie Aussagen der Männer, die nicht überall auf ihre Rechte hingewiesen worden seien. Der zweite Verteidiger argumentiert inhaltlich und stellt dabei die Aussagen der Frau in Frage, die zuvor schon als Prostituierte gearbeitet habe. Beispielsweise sei das Fehlen von Gepäck kein Hinweis auf eine Entführung. Sie habe vielleicht Kleider kaufen wollen, mutmasst er. Es sei auch seltsam, dass sie während der Fahrt eingeschlafen sei. Das passe nicht zur Gemütslage einer Person, die zur Prostitution gezwungen werden soll. Der Anwalt stellt sogar in Frage, dass sie kurz zuvor ein Kind geboren habe. Beide Verteidiger plädieren auf Freispruch.
Der Staatsanwalt will hingegen das Urteil der Vorinstanz bestätigt haben. Zu den formalen Vorwürfen erwidert er, es habe alles schnell gehen müssen. Die Frau habe zurück nach Tschechien zu ihrem Kind gewollt, was auch ihr gutes Recht gewesen sei. Er habe sie notfallmässig einvernommen. Dann argumentiert er ebenfalls inhaltlich, widerspricht den Einschätzungen der Verteidiger. Und sagt: Dass die Frau nur wenige Tage zuvor ein Kind geboren habe, sei der konkreteste Hinweis auf Menschenhandel. Elf, zwölf Tage nach der Geburt sei eine Frau nicht fähig zur Prostitution, leugnen könne dies nur ein Mann, sagt er Richtung Verteidiger, die überzeugt sind, die Frau sei freiwillig mitgefahren.
Das Urteil wird nächste Woche erwartet.
Im Jahr 2011, als der Mercedes beim Zoll angehalten wurde, sind schweizweit 45 Fälle von Menschenhandel polizeilich erfasst worden. Und obwohl diese Zahl steigt – 2016 waren es bereits 125 – werden nur wenige Menschenhändler rechtskräftig verurteilt. Durchschnittlich sind es 13 jedes Jahr. Das hängt hauptsächlich mit der Angst der Opfer zusammen, gegen ihre Peiniger auszusagen. Auch im Kanton St.Gallen sind erst wenige Fälle von einem Gericht beurteilt worden. Um dies zu verbessern hat der Kanton St.Gallen einen «Runden Tische Menschenhandel» eingesetzt: Opferhilfe, Polizei, Zoll-, Justiz- und Migrationsbehörden koordinieren dort regelmässig ihre Zusammenarbeit und versuchen, die Verfolgung und Bestrafung von Menschenhandel zu erhöhen. (sb)