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Ein Liegenschaftsverwalter zweigte vom Konto seiner Auftraggeber Geld ab. Das Kreisgericht St.Gallen verurteilt den Beschuldigten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr mit einer Probezeit von vier Jahren.
Während drei Jahren überwies sich ein Verwalter einer Liegenschaft mehrfach kleinere und grössere Beträge von zwei Konten seiner Auftraggeber. Die Stockwerkeigentümer wurden so um über 70000 Franken geprellt. Er habe aus purer Verzweiflung gehandelt, beteuerte der Beschuldigte an der Verhandlung am Kreisgericht St. Gallen.
Der Schweizer war geständig, zur Vertuschung der unrechtmässigen Geldüberweisungen Kontoauszüge der Bank abgeändert zu haben. Diese gefälschten Unterlagen legte er jeweils dem zuständigen Revisor vor und liess ihn im Glauben, die jährlichen Abrechnungen seien in Ordnung und rechtmässig erstellt. Damit machte er sich nicht nur der qualifizierten Veruntreuung, sondern auch der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von elf Monaten und eine Busse von 2'500 Franken.
Es sei immer seine Absicht gewesen, die abgezweigten Beträge wieder zurückzuzahlen, betonte der Mann vor Gericht. Er sei mit seiner Firma vorübergehend in grosse Geldnot geraten und habe deshalb zur Begleichung von Mietschulden auf das Konto seiner Auftraggeber zugegriffen. In der Zwischenzeit habe sich seine Firma finanziell wieder gefangen und er habe bereits einen ansehnlichen Teil seiner Schulden begleichen können. Er sei guten Mutes, dass es nun geschäftlich wieder aufwärtsgehe. Seine Verfehlung tue ihm sehr leid.
Der Einzelrichter am Kreisgericht St. Gallen zeigte sich skeptisch. Ein Blick in den Strafregisterauszug zeige, dass schon mehrere Verurteilungen vonnöten gewesen seien. Im Jahre 2010 sei er schon einmal wegen Veruntreuung bestraft worden. Damals sei er nach einem schweren Burnout in ein tiefes Loch gefallen, erzählte der Beschuldigte. Es habe sehr lange gedauert, bis er sich wieder aufgerappelt und neue Perspektiven gesehen habe. Auch die Veruntreuung bei den Stockwerkeigentümern seien in diesem Zusammenhang entstanden. Nun aber habe sich die Situation beruflich und privat aufgehellt.
Der Verteidiger betonte, sein Mandant sei von Anfang an geständig und kooperativ gewesen. Strafmildernd zu berücksichtigen sei, dass er die Straftaten aus einer Notlage heraus begangen habe. Er forderte eine bedingte Strafe von neun Monaten und der Verzicht auf eine Verbindungsbusse.
Der Einzelrichter am Kreisgericht St. Gallen verurteilte den Beschuldigten schliesslich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr mit einer Probezeit von vier Jahren. Die Probezeit sie bewusst hoch, da der Beschuldigte einschlägig vorbestraft sei, erklärte er zum Urteil. Hingegen sei ihm zugute zu halten, dass er das veruntreute Geld nicht für einen grosszügigen Lebensstil, sondern zur Begleichung von Mietschulden verwendet habe. Ein erneuter einschlägiger Verstoss gegen das Gesetz werde aller Voraussicht nach zu einer härteren Bestrafung führen.