VgT-Präsident Erwin Kessler gewinnt gegen den Kanton St.Gallen

Das St.Galler Sicherheits- und Justizdepartement stellte dem Verein gegen Tierfabriken (VgT) die Bewilligung einer Kundgebung mit 500 Franken in Rechnung. Zu unrecht, befand das Bundesgericht.

Roman Hertler
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Erwin Kessler und der VgT (Bild: Johannes Wey, 17. Juli 2016)

Erwin Kessler und der VgT (Bild: Johannes Wey, 17. Juli 2016)

Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) hat sich vor dem Bundesgericht erfolgreich gegen das St. Galler Sicherheits- und Justizdepartement gewehrt. Dieses hatte im Juli 2016 für die Bewilligung einer Kundgebung 500 Franken in Rechnung gestellt. Auf seiner Homepage schreibt der VgT von «unzulässiger Kostenschikane». Das Bundesgericht begründet sein Urteil damit, dass bei der Bewilligung im Hinblick auf die Versammlungsfreiheit nur eine bescheidene Kanzleigebühr von maximal 100 Franken verfassungskonform sei.

Kaninchenzüchter an den Pranger gestellt

Am 17. Juli 2016 postierten sich Erwin Kessler und sein VgT vor dem «Freihof» in Gossau. Dort prangerten sie ein St. Galler Rentnerpaar an, das hobbymässig Kaninchen züchtet und diese in Kästen hält. Das Rentnerpaar befand sich an diesem Sonntagmorgen im «Freihof» an einem Frühschoppenkonzert, bei dem der Mann Posaune spielte. Die Demonstranten stellten den Kaninchenzüchter mit vollem Namen und Adresse auf Transparenten und Flugblättern an den Pranger.

Schon im Vorfeld der Aktion hatte der VgT Kritik an den «masslos überrissenen» Bewilligungsgebühren geübt. Erwin Kessler sah sich in seinen Grundrechten verletzt und erhob Beschwerde beim St. Galler Verwaltungsgericht. Die Tierschützer forderten das Sicherheits- und Justizdepartement auf, die Gebühren am tatsächlichen Verwaltungsaufwand, jedoch nicht höher als mit 80 Franken zu bemessen. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab, muss nach dem Bundesgerichtsentscheid nun aber nochmals über die Sache befinden. Ausserdem muss der Kanton Erwin Kessler für das bundesgerichtliche Verfahren mit 2000 Franken entschädigen.

"Hart an der Grenze"

Gegenüber der «NZZ am Sonntag» gab der St. Galler Sicherheits- und Justizdirektor an, man nehme zur Kenntnis, dass die Bewilligungsgebühr 100 Franken nicht überschreiten darf. Da der Fall wieder beim Verwaltungsgericht liege und es sich folglich um ein laufendes Verfahren handle, kommentiere das Departement die Angelegenheit nicht. Im Kanton St. Gallen seien Gebühren für Kundgebungsbewilligungen immer unter der Berücksichtigung des «Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips» erhoben worden. Der Bundesgerichtsentscheid werde aber respektiert und die Gebühren künftig nach den entsprechenden Vorgaben erhoben.

«Für die Summe von 500 Franken hat es sich eigentlich nicht gelohnt, aber es ging uns um den Schutz unserer Grundrechte», sagte Erwin Kessler der «NZZ am Sonntag». Während der Demonstration vor zwei Jahre räumte er gegenüber unserer Zeitung zwar ein, mit der Aktion sei man «hart an der Grenze». Aber die Persönlichkeitsrechte des Kaninchenzüchters würden damit nicht verletzt. Passanten nahmen die Aktion mit gemischten Gefühlen auf. Einige nahmen Informationsmaterial mit und suchten das Gespräch. Andere wiederum kritisierten das Vorgehen des VgT oder machten sich über die Demonstranten lustig.