Kein Zutritt für Asylbewerber

Seit gut einem Monat wird stehlenden Asylbewerbern verboten, das Kreuzlinger Stadtzentrum zu betreten. Solche Ausgrenzungen wurden in der kurzen Zeit schon häufig angewandt, Verstösse dagegen noch keine registriert.

Urs Brüschwiler
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KREUZLINGEN. «Rund 20 Fälle sind es bisher», sagt Stephan Felber, Generalsekretär des Thurgauer Departementes für Justiz und Sicherheit. Allein im Verlaufe des Augustes wurde also 20 Asylbewerbern der Empfangsstelle in Kreuzlingen verboten, das Kreuzlinger Stadtzentrum zu betreten.

Ende Juli wurde bekannt, dass die Stadt Kreuzlingen zusammen mit der Kantonspolizei und dem Thurgauer Migrationsamt eine Handhabung für die Probleme mit den vielen Asylsuchenden in der Stadt erarbeitet hat. Gemeinsam wurde ein Gebiet definiert, welches jene, die einmal negativ aufgefallen sind, nicht mehr betreten dürfen.

Das Zentrum schützen

Bereits im Amtsblatt vom letzten Freitag war dann von zwei Personen zu lesen, welche das «markierte Teilgebiet der Stadt Kreuzlingen nicht betreten» dürfen. Laut Auskunft der Kantonspolizei Thurgau werden den beiden Ladendiebstähle zur Last gelegt. Öffentlich im Amtsblatt ausgeschrieben werden aber nur jene Ausgrenzungen, bei denen der Entscheid den Asylsuchenden nicht persönlich eröffnet werden konnte.

«Es ist ein unbürokratisches, schnelles Verfahren», sagt Rolf Bruderer, Leiter Asyl beim Migrationsamt des Kantons Thurgau nach den ersten Wochen. Die meisten der Asylbewerber, welche eine solche Ausgrenzung kassierten, hätten das auch verstanden. «Bis jetzt haben wir noch von keinem Fall gehört, dass jemand trotz Ausgrenzung das Gebiet wieder betreten hat.» Er räumt aber ein, dass vielleicht nicht alle erwischt worden seien. «Bei der derzeitig hohen Präsenz der Sicherheitsdienste ist das aber sicher nicht der Normalfall.»

Keine Diebstahltouren mehr

Mit den Ausgrenzungen wolle man auch präventiv wirken. Im definierten Gebiet liege ein Grossteil der Geschäfte. Es soll also verhindert werden, dass Asylbewerber aus dem Empfangszentrum im Stadtzentrum auf Diebestour gehen können. In der Tat sei bei den meisten Fällen, in denen das Departement für Justiz und Sicherheit auf Antrag des Migrationsamts eine Ausgrenzung aussprach, ein Ladendiebstahl die Ursache. Gemäss Ausländergesetz sind Aus- oder Eingrenzungen möglich, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört oder gefährdet ist. Die Androhung einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bei Missachtung scheint zu wirken. Davon geht Rolf Bruderer aus. «Eine Gefängnisstrafe will niemand riskieren.»

Stadtrat David Blatter räumt auf Anfrage aber ein, dass durch die Ausgrenzung aus dem Stadtzentrum das Risiko bestehe, dass sich der Ärger auf andere Orte verlagern könnte.