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Ostschweiz
Der Neubau des Hallenbads in Appenzell nimmt eine weitere Hürde: Gegen den Quartierplan wurden keine Einsprachen erhoben. Ende Oktober soll die Baubewilligungsphase eingeleitet werden.
Die Planung des Hallenbad-Neubaus an der Sitterstrasse in Appenzell schreitet voran: Gegen den Quartierplan, der vom 12. Juni bis 11. Juli öffentlich auflag, wurden keine Einsprachen erhoben. Auch kein Referendum wurde dagegen ergriffen. «Ein Zeichen dafür, dass die Bevölkerung hinter dem Neubau steht», sagt Bauherr Ruedi Ulmann auf Anfrage. Ende Oktober soll die Baueingabe erfolgen.
Der Neubau soll am selben Standort wie das alte Hallenbad errichtet werden. Das sanierungsbedürftige Gebäude musste 2014 aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Zur Lösungsfindung für den Neubau wurde ein Architekturwettbewerb durchgeführt. Von den zwölf eingereichten Projekten machte der Entwurf «Equilibre» des Zürcher Architekturbüros Peter Moor GmbH das Rennen.
Vorgesehen ist eine zweigeschossige Holzkonstruktion mit Betonsockel, die von oben betrachtet die Form eines Windrades haben wird. Das Erdgeschoss soll Platz bieten für das 25-Meter-Schwimmbecken, das Lehrbecken sowie den zentralen Eingangsbereich mit Garderoben. Der Sauna- und Wellnessbereich befindet sich im Obergeschoss, genauso wie eine Dachterrasse. Im Untergeschoss ist die Haustechnik untergebracht.
Zur Finanzierung bewilligte die Landsgemeinde 2017 einen Rahmenkredit in der Höhe von 20 Millionen Franken sowie eine Bauherrenreserve in der Höhe von einer Million Franken.
Nachdem das Siegerprojekt im März ausgewählt wurde, mussten einige Punkte zunächst überarbeitet werden. Dazu gehörten etwa die Reduktion des unterirdischen Volumens, die funktionalen Abläufe sowie die Breite der Korridore und Treppen. Ebenso geprüft wurde der Bau einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach. Ob diese tatsächlich realisiert wird, kann Ulmann derzeit noch nicht sagen.
Dieses überarbeitete Projekt diente im Folgenden als Grundlage für den Quartierplan. Dieser regelt die Erschliessung, die einzuhaltenden Abstände, den Umgang mit den Gewässern und weitere baulich relevante Punkte, beispielsweise die Anforderungen an die Gestaltung.
Im Weiteren hat die Standeskommission auch den vom Bau- und Umweltdepartement in einem separaten Verfahren erlassenen Gewässerraumlinienplan zur Kenntnis genommen. Dieser regelt die Abstände von Bauten und Anlagen gegenüber Fliessgewässern nach Gewässerschutzgesetzgebung. Dessen Überarbeitung war unter anderem deshalb nötig, weil im Rahmen der Aussengestaltung des neuen Hallenbades der Küechlimoosbach umgeleitet und als natürliches Kneippbecken verwendet werden soll.
Wie geht es weiter? Nachdem der Quartierplan sowie der Gewässerlinienplan rechtskräftig sind, soll nun das Bauprojekt mit dem definitiven Kostenvoranschlag fertiggestellt und der Standeskommission vorgelegt werden. Wird es genehmigt, kann das Baubewilligungsverfahren eingeleitet werden. «Wir sind im Zeitplan», sagt Ruedi Ulmann. Gibt die Baubehörde grünes Licht, soll noch vor den Sommerferien 2020 mit dem Abriss des alten Gebäudes begonnen werden. Das neue Hallenbad wird voraussichtlich im Dezember 2021 eröffnet.