UZNACH. Die Anzeige einer Privatperson gegen mehrere Mitarbeiter der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Linth wird nicht weiterverfolgt. Das hat die Anklagekammer des Kantons St. Gallen entschieden.
UZNACH. Die Anzeige einer Privatperson gegen mehrere Mitarbeiter der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Linth wird nicht weiterverfolgt. Das hat die Anklagekammer des Kantons St. Gallen entschieden. Die Person erhob eine Reihe von Vorwürfen, darunter Nötigung, Veruntreuung, Diebstahl, ungetreue Geschäftsbesorgung und Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung und Bestechung. Laut der Anklagekammer wurden «lediglich pauschale und unsubstanzielle Vorwürfe gegen eine beliebig wirkende Vielzahl von Personen erhoben». Die Behauptung, es würden «hinreichende und beweisgenügliche Verdachtsmomente» bestehen, genügt der Kammer nicht. (ckn)