Sarganser Laienrichter sieht selber keinen Grund für Befangenheit

Die St.Galler Anklagekammer hat Riccardo Bernasconi für befangen erklärt. Doch der Sarganser Laienrichter am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat selber keinen Anlass gesehen, im Monsterprozess um die Bad-Rans-Immobilienpleite in den Ausstand zu treten.

Marcel Elsener
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Dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland droht eine Neuauflage um das gescheiterte Parkhotel Bad Rans. (Visualisierung: PD)

Dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland droht eine Neuauflage um das gescheiterte Parkhotel Bad Rans. (Visualisierung: PD)

Dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland blüht eine Neuauflage des komplexen Prozesses um das gescheiterte Parkhotel Bad Rans. Grund ist der Entscheid der St.Galler Anklagekammer, ein Gesuch um Ausstand eines der fünf Richter gutzuheissen (Ausgabe vom 18.12.) Die Situation ist nicht nur für das Kreisgericht und seinen Vizepräsidenten und Verfahrensleiter Hans Willi sehr ungemütlich, sondern im speziellen auch für den betroffenen Laienrichter, den Sarganser Hydrogeologen Riccardo Bernasconi. Auf eine unserer Fragen vom Montag, nämlich warum er nicht selber in den Ausstand getreten sei, hat er nun schriftlich Stellung genommen. Er sei sich bewusst gewesen, dass seine damalige Firma Arbeiten für die Genossenschaft Bad Rans ausgeführt habe, schreibt Bernasconi. Aus zwei Gründen habe er sich aber «in keiner Art und Weise befangen» gefühlt. Einerseits «weil dies schon lange her war» – die geschäftlichen Beziehungen dauerten von 2007 bis 2010. Andererseits, so Bernasconi weiter, «weil ich per 31.12.2014 meine Firma verkauft habe und keinerlei finanziellen Interessen mehr am Ausgang des Prozesses habe». Jedoch sei ihm «nicht bewusst» gewesen, dass noch Zahlungen offen waren. «Ich habe das erst im Rahmen des Verfahrens vor der Anklagekammer erfahren.» Bernasconis Schlussfolgerung: «Vor diesem Hintergrund hatte ich keinen Anlass in den Ausstand zu treten.» Unter Hinweis auf das laufende Verfahren und die offenen Fristen möchte der Laienrichter auf weitere Fragen nicht eingehen.

«In diesem Zusammenhang nicht relevant»

Die Anklagekammer hat für ihren Entscheid mehrere Ausstandsgründe festgestellt. Dass der Richter seine Hydrogeologiefirma inzwischen verkauft habe, sei «in diesem Zusammenhang nicht relevant», heisst es in der Begründung. Zum einen sei er zum Zeitpunkt der Geschäftsbeziehungen zu den Genossenschaften Bad Rans, Adao Hotels und Isenbach Aktionär gewesen und zum andern sei er noch immer im Verwaltungsrat der Firma (Dr. Bernasconi AG). Nervenaufreibend bleibt die Sache so oder so. Eine mögliche Neuauflage des Prozesses wäre aufwändig, kostspielig und personell kompliziert: Das Kreisgericht müsste nicht nur den befangenen Laienrichter, sondern das komplette Richterpersonal des Verfahrens austauschen. Oder wie der «Sarganserländer» feststellt: Die Ressourcen des Gerichts in Mels kämen «an den Rand des Machbaren».