GAIS. Im Gebiet Steinleuten der Gemeinde Gais hat vor wenigen Tagen ein Jäger einen Hund mit einem Fuchs verwechselt. Bereits 2001 fiel demselben Jäger ein Hund zum Opfer. Der Jagdverwalter hat Anzeige erstattet.
Der Jagdverwalter von Appenzell Ausserrhoden, Willi Moesch, ist betroffen. Was vor einer guten Woche im Gebiet Steinleuten in Gais passiert sei, werfe wieder ein schlechtes Licht auf die gesamte Jagd. Gleichzeitig bestätigt Moesch, dass am 10. Dezember um 22 Uhr ein Jäger im Alter zwischen 70 und 80 Jahren einen Hund abgeschossen hat. Gewartet hat der Jäger nach dem Auslegen des Köders jedoch auf einen Fuchs.
Iris Briker aus Bühler, eine Bekannte der betroffenen Hundebesitzerin, ist verärgert. Wie in einem Schreiben zuhanden der Appenzeller Zeitung, so spricht sie auch am Telefon von einem Boxermischling, der beim abendlichen Rundgang auf offener Wiese «gnadenlos erschossen» worden sei. Zudem fügt sie an, dass derselbe Jäger bereits 2001 einen Hund getroffen habe, damals Brikers einjährigen Zwergcollie. «Was muss noch passieren, bis diesem Jäger die Jagderlaubnis und das Gewehr entzogen werden», fragt sich Iris Briker.
Jagdverwalter Willi Moesch kann zum aktuellen Fall wegen eines laufenden Strafverfahrens keine detaillierten Angaben machen. Nur so viel: Er selbst habe den Jäger bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Als Jagdverwalter müsse er nun das Urteil abwarten, danach könne er entscheiden, ob eine Verwaltungsmassnahme vonnöten sei. Eine solche Massnahme könne von einer Verwarnung bis hin zur Verweigerung des Jagdpatents gehen. In seine Überlegungen nicht mehr einbeziehen darf Willi Moesch den ersten Fall aus dem Jahre 2001. Dieser Fall sei von Gesetzes wegen verjährt, auch wenn dies für viele Menschen unverständlich sei.
Wie von Iris Briker zu erfahren ist, hat der fehlerhafte Jäger auf der Jagd nach dem Fuchs einen Köder gelegt. Statt des Fuchses kam dann aber erst der Hund. Als der tödliche Schuss fiel, war der Jäger rund 35 Meter entfernt. Jagdverwalter Willi Moesch hält fest, dass es sich dabei um die übliche Schrotschuss-Distanz handle. Zudem weist er darauf hin, dass an besagtem Abend die Voraussetzungen für eine gute Sicht gegeben gewesen seien. «Ist die Sicht schlecht, darf ein Jäger nicht abdrücken», so Moesch.
Die Treffsicherheit müssen die Jäger jedes Jahr im Rahmen eines Pflichtschiessens unter Beweis stellen. Jäger im Rentenalter gibt es gemäss Willi Moesch viele. «Solange Jäger die Zielsicherheit und die körperlichen Anforderungen erfüllen, gibt es keinen Grund, ihnen das Jagdpatent zu verweigern», sagt der Ausserrhoder Jagdverwalter. Weiter klärt er auf, dass im Gegensatz zur Treffsicherheit die Tierkenntnisse nicht jährlich überprüft werden. Diese seien Teil der Jagdprüfung, welche am Schluss der 14monatigen Ausbildung zum Jäger stehe. «Danach setzen wir die Tierkenntnisse voraus», so Moesch.
Iris Briker will nach diesem Vorfall keinesfalls alle Jäger in den gleich Topf werfen. Diesen sollte ihrer Meinung nach aber wieder bewusster werden, dass sie eine Mordwaffe in den Händen halten. Die nächtliche Jagd auf Füchse und Steinmarder dauert noch bis am 15. Februar, jene auf Dachse und Wildschweine endet am 15. Januar.