Polizeigesetz
FDP-Gutachten zeigt: Die im Thurgau geplante präventive Überwachung von Handys soll gesetzeswidrig sein

Anfang Mai beschloss der Thurgauer Grosse Rat das neue Polizeigesetz, das unter anderem die Durchsuchung von Erotikbetrieben ohne Verdacht ermöglichen soll. Die kantonale FDP bezweifelt, dass die neuen Regeln gesetzeskonform sind.

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Handyüberwachung zur Vorbeugung von Delikten? Die Thurgauer FDP ist dagegen.

Handyüberwachung zur Vorbeugung von Delikten? Die Thurgauer FDP ist dagegen.

Symbolbild: Sandra Ardizzone

Das neue Thurgauer Polizeigesetz soll der Polizei das Recht geben, präventiv in Handys, Laptops und andere elektronische Geräte zu schauen sowie Hotels, Restaurants und Erotikbetrieben ohne Verdacht zu durchsuchen. Anfang Mai beschloss der Grosse Rat des Kantons die neuen Bestimmungen.

Dies zum Leidwesen der FDP, die bereits bei der Parlamentsdebatte Eingriffe in die Grundrechte beanstandete und Bedenken bezüglich der Gesetzeskonformität äusserte.

Beweise könnten nicht verwertbar sein

Nun soll ein Rechtsgutachten der Partei recht geben. Wie die FDP Thurgau in einer Mitteilung schreibt, kommen die Untersuchungen einer Anwältin und Professorin sowie eines weiteren Rechtsanwaltes, beide von der Uni Zürich, ebenfalls zum Schluss, dass das neue Gesetz gegen das Bundesrecht verstosse. Die FDP hatte das Kurzgutachten nach der Parlamentsdebatte in Auftrag gegeben.

Konkret sei das neue Thurgauer Gesetz nicht mit der Bundesverfassung und der Strafprozessordnung vereinbar, wie es in dem Gutachten heisst. So könnte es passieren, dass Beweise, die die Polizei aufgrund der neuen Regelung sammelt, in Prozessen nicht verwendbar wären und dies zu erheblichen Kosten für den Kanton führen würde.

FDP will neue Regeln wieder streichen

Gestützt auf diesem Kurzgutachten will sich die FDP nun dafür einsetzen, dass die neuen Bestimmungen wieder gestrichen werden, wie es in der Mitteilung heisst. «Die FDP ist überzeugt, dass jedem staatlichen Handeln – somit auch dem Handeln der Polizei – Grenzen gesetzt werden müssen und dieses überprüfbar sein muss. Mit den im Entwurf enthaltenen Bestimmungen ist dies nicht der Fall», schreibt die Partei. (red)