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Da die Coronavirus-Fallzahlen in der Schweiz und im Kanton sich auf einem niedrigen Niveau befinden, hebt der Kanton St.Gallen die Besuchseinschränkungen auf 1. Juli auf. Die Hygiene- und Distanzregeln würden jedoch zentral bleiben.
(tn) «Das seit 16. März für Alters- und Pflegeheime bestehende Besuchsverbot, welches ab 11. Mai 2020 durch Besuchseinschränkungen für Alters- und Pflegeheime ersetzt wurde, wird auf den 1. Juli aufgehoben», heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei St.Gallen.
Die Verantwortung für das Besuchsregime werde ab diesem Zeitpunkt wieder in die Kompetenz der Alters- und Pflegeheime fallen. Das Gesundheitsdepartement empfiehlt den Alters- und Pflegeheimen, sich an den aktuellen Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG zu orientieren.
Empfehlungen für Institutionen wie Alters- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind abrufbar unter www.bag.admin.ch.