Justizgeschichten
Das Pech klebte an den Reifen

Ein doppelt leichtsinniger Chauffeur: Erst krachte er betrunken mit seinem mächtigen Pontiac Firebird in ein Familienauto. Dann fuhr er mit Schwips und ohne Nummernschilder durch sein Wohnquartier.

Rolf Vetterli
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Ein Chauffeur, der sich seit vielen Jahren auf der Strasse tadellos benahm, feierte den runden Geburtstag seiner Frau bei einem Mittag­essen in einem Restaurant am Stadtrand. Dabei stiess er offenbar allzu häufig auf ihr Wohl an. Als das Paar endlich aufbrach, kam es nicht weit. Beim Rückwärtsfahren krachte der Mann mit seinem mächtigen Pontiac Firebird in ein Familienauto. Zufällig machte gerade zu diesem Zeitpunkt eine Polizeistreife ihre Runde im Ausflugsgebiet. Sie interessierte sich nicht sonderlich für den kleinen Kratzer im Blech, aber umso mehr für den aufgekratzten Schadenstifter und nahm ihn mit auf den Posten.

Alt Kantonsrichter Rolf Vetterli

Alt Kantonsrichter Rolf Vetterli

Bild: PD

Dort führte man eine beweiskräftige Alkoholprobe durch. Sie ergab eine Konzentration von 0,69 Milligramm Alkohol in einem Liter Atemluft oder umgerechnet knapp 1,4 Promille und das war schon ein mittlerer Rausch. Ein solcher hat nach den Richtlinien der Staatsanwaltschaft bei einem Ersttäter eine bedingte Geldstrafe von vierzig Tagessätzen zur Folge. Dieser Regelstrafe liegt ein Durchschnittsfall zugrunde, der etwa so beschrieben wird: Ein Automobilist besucht eine Wirtschaft, fährt nach Beizenschluss mehrere Kilometer weit nach Hause und missachtet dabei einige Verkehrsregeln. Der Beschuldigte konnte sich nicht damit herausreden, dass seine Reise schon nach wenigen Metern endete. Man nahm an, dass er vorhatte, quer durch die Stadt heimwärts zu fahren. So blieb es beim üblichen Strafmass. Hinzu kam noch der Entzug des Führer­ausweises für ein Vierteljahr und der traf den Chauffeur besonders hart.

Betrunken und ohne Schilder durchs Quartier

Während der beruflichen Zwangspause sass der Mann an einem nebligen Novembertag trübselig in der Wohnung, trank schon am Mittag einige Gläser Wein und überlegte sich danach, was er noch unternehmen könnte. Da fiel ihm ein, dass er sich wieder einmal um die Occasion kümmern sollte, die er ohne Schilder auf dem Parkplatz abgestellt und zum Verkauf angeboten hatte. Er putzte den Wagen, einen alten Mercedes Benz, etwas heraus und beschloss dann, ihn noch ein wenig zu bewegen, um einen Standschaden zu vermeiden. Dabei rollte er auf der fast menschenleeren Quartierstrasse in gemächlichem Tempo etwa hundert Meter weit bis zur nächsten Kreuzung, wendete dort und kehrte zurück. In diesem Moment öffnete sich die Tür eines nebenan geparkten Autos. Ein Herr in Lederjacke stieg aus und zückte den Ausweis. Es handelte sich um einen Zivilfahnder, dessen scharfem Blick nicht entgangen war, dass am Wagen die Kontrollschilder fehlten.

In seinem Rapport hiess es, der Autofahrer habe mit einem einzigen Streich vier verschiedene Vorschriften verletzt: Er lenkte trotz Entzug des Führerscheins in leicht angetrunkenem Zustand ein nicht eingelöstes und nicht versichertes Motorfahrzeug. Diesmal machte die Strafzumessung schon etwas mehr Mühe. Verübt eine Person nämlich mehrere Delikte, so werden die Strafen nicht einfach zusammengezählt. Stattdessen geht man von der Strafe für die schwerste Tat aus und erhöht sie für die weiteren Taten angemessen. Wird jemand in der Probezeit rückfällig, so ist auch die zuvor bedingt ausgesprochene Strafe einzubeziehen. Die Staatsanwaltschaft setzte eine Gesamtstrafe von sechzig Tagessätzen fest und erklärte sie für vollziehbar. Das wiederholte leichtsinnige Verhalten kostet den Chauffeur also einen doppelten Monatslohn und vielleicht auch noch die Arbeitsstelle. Das kann er nicht begreifen: Er habe doch gar nicht richtig am Verkehr teilgenommen und niemanden gefährdet. Sein Anwalt rät ihm jedoch von einer aussichtslosen Einsprache gegen den Strafbefehl ab.

Sternhagelvoll zur Hauptwache

Der Justiz geht es bei Strassenverkehrsdelikten heute eben vor allem darum, den Tarif durchzugeben, und nicht mehr darum, jedem Einzelfall gerecht zu werden. Das war früher anders, wie eine Episode aus jener längst vergangenen Zeit zeigen mag, in der ich noch als Gerichtsschreiber tätig war. Ein trinkfester Gemüsehändler leerte eines Abends in einer Altstadtbeiz eine ganze Flasche Whisky. Gegen Mitternacht erschien er in der nahe gelegenen Hauptwache und wollte seinen Autoschlüssel abgeben, weil er sternhagelvoll sei. Als die Polizei ihn fragte, wie er denn hergekommen sei, sagte er treuherzig, er habe das Auto gleich mitgebracht. Das Gericht fand, der Händler sei wohl nicht mehr zurechnungsfähig gewesen, und liess ihn laufen. Vermutlich nahm er nicht einmal das wörtlich, sondern fuhr fröhlich weiter.

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