Die Sonderprüfungen an der Universität St.Gallen sind abgeschlossen. Man habe keine wesentlichen systematischen Abweichungen festgestellt, heisst es von Seiten HSG und Regierung. Ein Verdachtsfall ist aber noch nicht fertig aufgearbeitet.
Die Medienkonferenz ist beendet. Wir beenden damit auch die Live-Berichterstattung. Alles weitere zu den Vorkommnissen rund um die HSG finden Sie auf www.tagblatt.ch. Vielen Dank für Ihr Interesse und einen schönen Tag!
Noch eine Frage zum ungeklärten Verdachtsfall. Kölliker betont, dass er Transparenz schaffen wolle, soweit es nunmal gehe. «Wir müssen die rechtlichen Aspekte berücksichtigen.» In diesem Fall habe man eine vergleichbar kurze Frist gesetzt. Bis zum 9. Dezember sollen die Fakten auf dem Sitzungstisch liegen. Bis dann werde man klären, ob rechtliche Schritte gezogen werden müssten.
Kölliker: «Wir müssen jetzt vorwärts schauen. Sonst machen wir die HSG irgendwann mürbe und kaputt. Das wollen wir doch alle nicht.» Man sei sehr gewillt, die Massnahmen zu ergreifen. Man solle auch zur Kenntnis nehmen, dass man nach den überarbeiteten Reglementen eine ausgezeichnete Situation habe - nicht zuletzt im Vergleich mit anderen Hochschulen.
Ein Journalist findet die Bezeichnung «keine wesentlichen, systematischen Abweichungen» aus der Medienmitteilung vage. «Heisst das, es wurde einfach nicht dauernd getrickst und der Umgang war locker?» Leibfried verneint. «Das ist eine Standardformulierung. Mit hinreichender Sicherheit haben wir keine weiteren Probleme festgestellt. Wenn Sie eine absolute Sicherheit wollen, fahren wir die Organisation mit Kontrollen tot.»
Kölliker ergänzt, dass man ohne den aufgedeckten Fall wohl nie so sehr in die Tiefe gegangen wäre. «Wir hatten ja auch keine Hinweise. Die Sonderprüfungen hätten ohne den Spesenskandal nicht stattgefunden.» Man sei dankbar für die Erkenntnisse.
Es geht über in die Fragerunde: «Vor den Medienberichten hatte man nicht den Eindruck, dass die HSG ein grosses Bewusstsein dafür hatte», sagt eine Journalistin. «Wie lange wäre das noch gut gegangen?» Leibfried: «Darüber zu philosophieren, ist schwierig. Die Organisation war in den vergangenen Jahren sehr beansprucht durch das Wachstum.» Die Verantwortlichen hätten aber wohl gespürt, dass es mit dieser Struktur nicht mehr weitergegangen wäre.
Leibfried spricht von einer «neuen Selbstdisziplinierung» an der HSG. Er erhalte viele Fragen dazu, wie man die Spesen genau geltend machen müsse. «Der Kulturwandel findet statt», sagt Kölliker. «Das haben uns viele nicht abgenommen. Aber ich kann das definitiv bestätigen.»
Erste Entwürfe des revidierten Gesetzes sollen in den nächsten Monaten vorliegen. Das neue Universitätsgesetz soll auf Beginn des Jahres 2023 in Vollzug treten. «Ein ambitionierter Zeitplan», sagt Kölliker.
Auch Kölliker sieht die Sonderprüfungen als Gewinn. «Wir können die Erkenntnisse laufend ergänzen.» Diese sollen in die Revision des Universitätsgesetzes einfliessen.
Noch eine Neuigkeit: Die Kommission für Nebenbeschäftigungen wurde am Montag gewählt. Als externe Person werde der ehemalige kantonale Finanzchef, Altregierungsrat Martin Gehrer mitarbeiten. Weitere Mitglieder sind Monika Bütler, Mitglied des Rektorats, Patrick Emmenegger, Mitglied des Senats, sowie Dirk Schäfer, Mitglied des Mittelbaus.
Auch Kölliker äussert sich nun zu den Massnahmen. Ins Spesenreglement werde man etwa neue Bereiche definieren, es weiterentwickeln. So wurde in der Vergangenheit etwa die Finanzierung von Generalabonnements Smartphones und IT-Ausstattung unterschliedlich gehandhabt. Das soll sich durch klare Regelungen nun ändern.
Die Prüfungen seien Teil eines Massnahmenplans, sagt Leibfried. «Die letzten Monate haben alle engagiert mitgezogen. Das war ein Kraftakt.» Im Frühjahr 2020 führt die HSG ihr überarbeitetes Spesen- und Auslagenreglement ein.
Ein Fall ist noch nicht komplett aufgearbeitet. Es geht um Honorarzahlungen (keine Spesen) von rund 160'000 Franken über fünf Jahre. «Hier müssen wir noch vertiefte Gespräche führen.» Bis Anfang Dezember soll der Fall abgeschlossen sein. Aufgrund der Persönlichkeitsrechte der involvierten Personen könne er keine weiteren Details bekannt geben, sagt Leibfried.
«Die Prüfung und ihre Ergebnisse bringen die Universität weiter», sagt Leibfried.
Handlungsbedarf bestehe beispielsweise noch in Anwendungsfragen bei den Referenten-Honoraren sowie bei den Nebenbeschäftigungen. Bei Anstellungsverhältnissen von Ehegatten oder Partnern gebe es in einzelnen Fällen einen Interessenkonflikt. «Da erarbeiten wir Regelungen», sagt Leibfried.
Leibfried kommt zu den Erkenntnissen aus den Prüfungen:
Wie wird das überprüft? Durch Kontrolle der Belege, sagt Leibfried. Abweichungen werden angesprochen und müssten begründet werden.
Jetzt hat Leibfried das Wort. Er zeigt anhand eines Beispiels, den Hotelspesen, wie das Reglement angepasst wurde. So ist heute etwa klar definiert, dass bei Übernachtungen maximal ein 4-Sterne-Hotel gewählt werden darf. Vorher hiess es ein «Hotel der Mittelklasse». Das sei verschieden interpretiert worden. Man versuche, den eher unspezifischen Bereich, durch klare Einzelregelungen zu definieren.
Kölliker erklärt das Szenario. Die Prüfungen wurden zwischen April und September 2019 vorgenommen - mehrheitlich von der kantonalen Finanzkontrolle.
Jetzt sind auch Kölliker und Leibfried im Saal. Die Medienmappen werden verteilt. Die Sonderprüfungen hätten «keine systematischen Abweichungen ergeben», heisst es darin. Es handle sich um einen «unklaren Einzelfall».
Es sind bereits mehrere Medienvertreter, nicht nur solche aus der Ostschweiz, vor Ort. Das Thema interessiert über die Regionsgrenzen hinaus.
Die Regierung und die Universität präsentieren um 10 Uhr die Ergebnisse. Ziel war es, den Einhalt von Spesenregelungen und weiteren Reglementen zu prüfen.
Guten Morgen und herzlich willkommen zum Live-Ticker über den Abschluss der Sonderprüfungen an der Universität St.Gallen. Aus dem Regierungsgebäude tickert für Sie Linda Müntener.