Weinfelden Die Beratungsstelle für die Thematik Frau und Arbeit erhält vom Kanton Thurgau einen höheren finanziellen Beitrag. Damit ist zumindest das Jahr 2018 finanziell gedeckt. Es war ein anstrengendes Jahr für Antonella Bizzini und die Infostelle Frau und Arbeit. Im März 2016 gab der Bund bekannt, dass er den schweizweit elf Beratungsstellen zu diesem Thema schrittweise das Geld entziehen will. «Das hat uns sehr in die Bredouille gebracht», sagt die Stellenleiterin und juristische Beraterin. 2017 fielen bereits ein Viertel der Beiträge weg. Gleichzeitig haben die vier Frauen von der Infostelle in Weinfelden noch einmal mehr Beratungen durchgeführt als im bereits intensiven Jahr davor.
2018 zahlt der Bund noch die Hälfte der Beiträge, 2019 sollen sie ganz wegfallen. Das Geld wird aber nicht eingespart, sondern stattdessen in Sensibilisierungskampagnen gesteckt. Für Bizzini ein unverständlicher Entscheid – gerade da im Bundeshaus selber sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ein Thema ist. «Was macht eine Frau denn nun, wenn sie dank Sensibilisierungskampagnen zwar bemerkt, dass sie diskriminiert wird, gleichzeitig aber keine direkte niederschwellige Hilfe mehr da ist?»
Gegen den Entscheid des Bundes ist beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde hängig. Ein bisschen kann Bizzinis Team bereits durchatmen. Sowohl der Thurgau wie auch der Kanton St. Gallen erhöhten im Budget 2018 ihren Beitrag an die Infostelle – falls das Bundesverwaltungsgericht die Kürzungen der Finanzhilfen des Bundes als rechtmässig beurteilt. Die beiden Kantone haben wie Appenzell Ausserrhoden eine Leistungsvereinbarung mit der Beratungsstelle in Weinfelden. Der Kanton Thurgau betreibt keine eigene Fachstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau. Für 2018 ist der finanzielle Bedarf der Infostelle so ziemlich gedeckt, es müssen keine personellen Konsequenzen gezogen werden. Antonella Bizzini warnt aber: «Die Knacknuss wird das Jahr 2019, wenn der Bund die Gelder ganz einstellt.» (lsf)