WEINFELDEN. Bevor im neuen Gesetz zur Nutzung des Untergrundes geklärt ist, wer für allfällige Schäden haftet, wird am geplanten Standort für ein Geothermiekraftwerk im Thurgauischen Etzwilen nicht gebohrt. Der Thurgauer Grosse Rat hat gestern die Petition der «Gruppe besorgter Etzwiler» behandelt.
WEINFELDEN. Bevor im neuen Gesetz zur Nutzung des Untergrundes geklärt ist, wer für allfällige Schäden haftet, wird am geplanten Standort für ein Geothermiekraftwerk im Thurgauischen Etzwilen nicht gebohrt. Der Thurgauer Grosse Rat hat gestern die Petition der «Gruppe besorgter Etzwiler» behandelt.
Die Anwohner hatten Unterschriften gegen das Projekt gesammelt und einen Projektstop verlangt, bis neue gesetzliche Grundlagen in Kraft sind. Zudem verlangen die Kritiker eine strenge Kausalhaftung zulasten der Nutzer des Untergrunds. Ein Unternehmen müsse über eine Versicherungsdeckung von mindestens 100 Millionen Franken verfügen, damit es bohren dürfe. (sda)