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Ostschweiz
Ein 33-jähriger Deutscher muss das Land für fünf Jahre verlassen. Er ist unter anderem wegen fortgesetzter Erpressung, mehrfachen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz und Vergehens gegen das Waffengesetz verurteilt worden.
Betrug, fortgesetzte Erpressung, unrechtmässige Aneignung, Ungehorsam des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren, mehrfaches Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Vergehen gegen das Waffengesetz: Das sind die Schuldsprüche, für die ein deutscher Staatsangehöriger im Juni 2019 vom Kreisgericht Rorschach verurteilt wurde. Er wurde mit einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, einer Busse von 55 Franken und einer Landesverweisung von fünf Jahren sanktioniert. Zudem widerrief das Gericht drei früher bedingt ausgesprochene Geldstrafen.
Der Beschuldigte akzeptierte das Urteil nicht und zog es ans Kantonsgericht St.Gallen weiter. Seine Befragung durch den vorsitzenden Richter gestaltete sich nicht einfach. Grund für seine Situation seien seine Clusterkopfschmerzen, die ihn immer wieder knock-out setzten, erklärte er. Er habe keine einfache Kindheit erlebt, da sein Vater spielsüchtig gewesen sei, und auch die schwere Krankheit seiner Schwester belaste ihn sehr.
Konkret vorgeworfen wurde dem Mann, dass er einen Bekannten mehrfach um finanzielle Unterstützung bat und versprach, das Geld zurückzuzahlen. Um zu beweisen, dass er das Geld tatsächlich zurückzahlen kann, legte er dem Privatkläger ein gefälschtes Schreiben der Sozialversicherungsanstalt St.Gallen vor. Auf diesem stand, dass er Nachzahlungen in der Höhe von 15'203 Franken zugutehabe.
Dem Beschuldigten wurde weiter zur Last gelegt, dass er vom Privatkläger mehrfach Geld gefordert und ihm bei Ausbleiben der Zahlungen gedroht hat. Dieser habe ihm mehrfach vierstellige Beträge zukommen lassen. Nachdem er nochmals 7500 Franken gefordert hatte, leistete der Privatkläger keine Zahlungen mehr.
Strafbar machte sich der Beschuldigte auch, weil er aus einer gefundenen Geldbörse 400 Franken und 150 Euro entnahm, um damit Kokain für den Eigenkonsum zu kaufen. Zudem handelte er mit Marihuana, führte einen verbotenen Schlagring von Deutschland in die Schweiz ein und leistete weder einer Pfändungsankündigung noch den Vorladungen Folge.
Die Verteidigerin beantragte Freisprüche vom Vorwurf des Betrugs und der fortgesetzten Erpressung. Das Kantonsgericht St.Gallen folgte den Anträgen der Verteidigung nicht. Es schützte grossmehrheitlich die Entscheide der Vorinstanz. Die Kosten der Untersuchungs- und Gerichtsverfahren belaufen sich auf rund 25'000 Franken. Sie gehen zu Lasten des Beschuldigten.