Illegale Demonstration
«Kommen Sie nicht nach Rapperswil-Jona»: Kantonspolizei St.Gallen warnt erneut vor unbewilligter Coronakundgebung ++ Stadtrat schliesst sich Appell an

Die Stadt Rapperswil-Jona hat die geplante Corona-Demonstration vom kommenden Samstag nicht bewilligt. Trotz des ausgesprochenen Verbots ist davon auszugehen, dass sich Leute in Rapperswil-Jona versammeln. Die Kantonspolizei St.Gallen und Rapperswil-Jona appellieren nun in einer Mitteilung, die Stadt zu meiden.

Drucken
Die Kantonspolizei St.Gallen rät Kundgebungswilligen davon ab, am kommenden Samstag an der nicht bewilligten Coronademonstration in Rapperswil-Jona teilzunehmen.

Die Kantonspolizei St.Gallen rät Kundgebungswilligen davon ab, am kommenden Samstag an der nicht bewilligten Coronademonstration in Rapperswil-Jona teilzunehmen.

Symbolbild: Donato Caspari

(kapo/mlb) Die Kantonspolizei St.Gallen fordert in einer Medienmitteilung am Donnerstag, und auch nochmals am Freitag, Interessierte auf, am kommenden Samstag nicht nach Rapperswil-Jona zu reisen. Auch Rapperswil-Jona richtet am Freitag den Appell an die Bürger, nicht in die Stadt zu kommen. Die Demonstration sei von der Stadt nicht bewilligt worden. Bei der Ankunft in Rapperswil-Jona müsse mit Personen- und Fahrzeugkontrollen gerechnet werden, heisst es in der Mitteilung der Kantonspolizei St.Gallen.

«Personen, die gegen die einschlägigen Vorschriften der Covid-Gesetzgebung oder das Demonstrationsverbot der Stadt Rapperswil-Jona verstossen, können gebüsst, verzeigt oder weggewiesen werden.»

Die Kantonspolizei werde bei ihrem Auftrag durch Mitarbeitende des Ostschweizer Polizeikonkordates und weitere Organisationen unterstützt. Am Samstag sei des Weiteren von grossen Verkehrsbehinderungen in und um Rapperswil-Jona auszugehen. «Wir appellieren an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Achten Sie auf Ihre Gesundheit für sich selber und Ihre Umgebung», heisst es in der Mitteilung abschliessend.

Dass die Veranstaltung nicht bewilligt sei, schreibt auch der Verein Stiller Protest in einer Mitteilung. Weiter heisst es: «Die Vertreter des Vereins Stiller Protest haben jedoch erneut unmissverständlich den verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Durchführung der Kundgebung platziert.» Man würde die Gespräche mit den Behörden in Rapperswil-Jona fortsetzten.