Einem Arzt wird vorgeworfen, er habe ohne Bewilligung Methadon verschrieben und falsche ärztliche Zeugnisse ausgestellt. Gestern stand er vor dem Kreisgericht Rorschach.
rorschach. Laut Anklage soll der Arzt aus Rorschach in 26 Fällen dem kantonalen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ärztliche Zeugnisse übermittelt haben, in denen er seinen Patienten Alkohol- und Drogenabstinenz bestätigte, obwohl er sich die Ergebnisse der Bluttests nicht angeschaut hatte. Vorgeworfen wird ihm zudem, dass er einzelnen Patienten ohne Bewilligung des Kantonsarztes Methadon verschrieb und wiederholt zu hohe Mengen an Medikamenten abgab, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte für den Arzt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Busse über 5000 Franken. Er habe wiederholt vorsätzlich gehandelt, wurde das Strafmass begründet.
Der Verteidiger forderte in den meisten Anklagepunkten einen Freispruch. Falls überhaupt ein Vergehen vorliege, so könne dem Arzt höchstens Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Für die Abgabe von Methadon ohne Bewilligung in einem Fall sei eine milde Strafe angemessen.
Durch sein Verhalten seien Leute wieder zu ihrem Führerschein gekommen, obwohl sie nachweislich die geforderte Drogenabstinenz nicht erfüllt hätten, betonte der Untersuchungsrichter gestern vor dem Kreisgericht Rorschach. Damit sei das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet worden.
Einem Patienten, der in den Kanton Zürich gezügelt sei, habe er unerlaubt weiterhin Methadon abgegeben. Er sei in einer Beziehung zu ihm gestanden und habe ihn nicht verlieren wollen.
Unter den Drogensüchtigen in St. Gallen sei der Tip ausgetauscht worden, zum Arzt in Rorschach zu gehen, weil der einem alles gebe, was man brauche. Laut dem Untersuchungsrichter gab der Arzt sogar dann noch Medikamente ab, als er von der Polizei erfuhr, dass seine Patienten die Tabletten auf der Gasse verkauften.
Die Behandlung von schwer abhängigen Drogensüchtigen sei keine einfache Sache, betonte der Verteidiger. Viele Ärzte weigerten sich, sie in ihrer Praxis zu haben. Dagegen habe sich sein Mandant ihrer angenommen.
Beim Ausstellen der Zeugnisse seien tatsächlich Fehler unterlaufen. Dies sei in einer Zeit passiert, als der Arzt familiär und beruflich stark belastet gewesen sei. Sein Mandant sei nicht der einzige Arzt, der nicht gewusst habe, dass die von ihm verschriebenen Medikamente unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Zudem gebe es keine anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaften zur Dosierung dieser Medikamente. Der Arzt habe sie mit bestem Wissen und Gewissen an seine Patienten abgegeben.
Der Arzt gab vor Gericht zu, ihm seien aus Überforderung Fehler unterlaufen. Er habe zeitweise täglich 50 Patienten behandelt. Bei der Behandlung der Süchtigen habe er aber stets das Ziel verfolgt, seinen Patienten das Überleben zu ermöglichen und ihre therapeutische Behandlung zu unterstützen. Das Urteil des Kreisgerichtes steht noch aus.