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Ostschweiz
Die Nebentätigkeiten der Dozierenden an der Universität St.Gallen werden künftig genau unter die Lupe genommen - seit Anfang Monat sind sie auch öffentlich auf der HSG-Website zugänglich. Die Frage, ob Professoren ihre Nebeneinkünfte abgeben müssen, ist noch offen.
Es waren unschöne Szenen und Skandale, welche die Universität St.Gallen in den vergangenen Monaten durchschüttelten. Ein Kantonsparlamentarier fasste das Fehlverhalten einzelner Professor süffisant zusammen: «Masshalten scheint an der HSG ein Fremdwort zu sein.» Seine Einschätzung kommt nicht von ungefähr.
Ein lockerer bis fahrlässiger Umgang mit Spesen und problematische Nebenbeschäftigungen kratzten am Lack der St.Galler Vorzeigeinstitution auf dem Rosenberg.
Im Frühling trat die Universitätsleitung auf die Bremse – und legte einen Massnahmenplan vor. Gestern nun hat sie über den Stand der Arbeiten informiert. Dabei wird deutlich: Die Nebenjobs der Professoren werden künftig schärfer überprüft.
Neu wird eine Kommission für Nebenbeschäftigungen eingesetzt. Sie nimmt die Nebenjobs der Dozierenden unter die Lupe, inhaltlich wie aufwandmässig. Die Kommission kann denn auch Tätigkeiten verbieten – oder früher ausgesprochene widerrufen.
Nebenbeschäftigungen, die eine grosse öffentliche Wirkung haben, müssen künftig von der Kommission bewilligt werden.
Bei der Übernahme von Präsidien von Verwaltungsräten redet der Universitätsrat mit; er muss diesen Engagements zustimmen. Die Dozierenden müssen der Kommission neu jährlich über ihre Tätigkeiten rapportieren.
Noch offen ist, wer der Kommission angehören wird. Der Universitätsrat werde die Mitglieder in den nächsten Wochen wählen, sagt Peter Leibfried, Prorektor Planung und Entwicklung. Es werden ihr drei interne sowie ein externes Mitglied angehören . Leibfried sieht die Unabhängigkeit der Kommission trotz der HSG-Lastigkeit nicht gefährdet:
«Die Anforderungen an die Integrität der Mitglieder sind hoch.»
Die neuen Richtlinien treten auf November in Kraft. Bereits seit Anfang Monat sind die Nebentätigkeiten der Dozierenden auf der HSG-Webseite öffentlich zugänglich. Eine brisante Frage ist derzeit noch offen – nämlich jene, ob Professoren ihre teils namhaften Nebeneinkünfte künftig abgeben müssen. Der Umgang mit Entschädigungen aus Nebentätigkeiten werde bis Ende Jahr geregelt, sagt Leibfried. Dann werde das überarbeitete Reglement über Auszahlungen an Institutsangehörige vorliegen. Verschärfte Richtlinien, mehr interne Kontrollen:
Hat die HSG die Compliance, die Einhaltung von Regeln, bislang vernachlässigt?
Die Universitätsleitung sei in den vergangenen Jahren mit zahlreichen Ausbauprojekten beschäftigt gewesen, der Fokus habe weniger auf internen Prozessen gelegen. «Da waren wir wohl etwas defizitär», sagt Leibfried zurückhaltend. Er verstärkt seit Februar als vierter Prorektor das Rektorat.
Gestern nahm zudem die neue, externe Meldestelle für Missstände ihre Arbeit auf. Mitarbeitende der HSG sowie ihrer Institute wie auch Studierende können sich an diese wenden, wenn sie rechtswidriges Handeln feststellen oder unlauteres Verhalten vermuten. Leiterin der Stelle ist die Mediatorin und ehemalige St.Galler Regierungsrätin Kathrin Hilber. Ihr Stellvertreter ist der ehemalige Ausserrhoder Regierungsrat Matthias Weishaupt.