Heute vor Gericht
Versuchte Tötung mit Likörflasche: Dem Angeklagten drohen fünf Jahre Haft

Weil er mit Flasche und Messer auf seinen Bekannten losging, muss sich ein Gärtner vor dem Kreisgericht Rorschach wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verantworten.

Adrian Lemmenmeier-Batinić
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Tatwaffe war unter anderem eine zu einem Drittel volle Baileys-Flasche.

Tatwaffe war unter anderem eine zu einem Drittel volle Baileys-Flasche.

Bild: Getty

Es sind üble Drohungen, die der Beschuldigte per Textnachricht versandt haben soll: «Du bist tot», schrieb er der Anklageschrift zufolge an sein späteres Opfer. «Heute ist fertig», «das machst du nicht noch einmal im Leben». Der Beschuldigte, der heute in Rorschach vor dem Kreisgericht steht, hielt seinem Bekannten vor, mit seiner Frau geschlafen zu haben. Dieser bestritt dies und meldete sich nach den Drohungen telefonisch beim örtlichen Polizeiposten. Dort sagte man ihm, er solle sofort 117 wählen, falls ihn der Beschuldigte tatsächlich aufsuchen sollte.

Am Tag danach, dem 17. Dezember 2019, soll der Angeklagte, für den die Unschuldsvermutung gilt, an der Wohnungstür des Opfers geklingelt haben. In der Hand hielt er eine angebrochene Baileys-Flasche, «zu etwa einem Drittel gefüllt bei einem Bruttogewicht von 1200 g», wie die Staatsanwaltschaft schreibt. Er wolle nur reden, habe der Beschuldigte gesagt. Sein Bekannter öffnete die Tür.

Ein wüster Kampf um Leben und Tod

Sofort soll der Beschuldigte dem Opfer besagte Baileys-Flasche «in Tötungsabsicht» gegen den Schädel geschlagen haben. Der Anklageschrift zufolge kam es nun zu einem wüsten Kampf. Der eifersüchtige Täter kniete dabei auf sein Opfer und schlug auf den Mann ein. Aus dem Abwaschbecken nahm er ein Steakmesser mit einer 13 Zentimeter langen Klinge und stach zu. Das Opfer hielt dagegen, erlitt Stichwunden im Bauch. «Du bist tot. Du wirst nie wieder eine Frau haben», soll der Angreifer geschrien haben.

Später konnte das Opfer dem Angreifer das Messer abnehmen und es in der Sofaritze verstecken. Daraufhin griff der Täter zu einer Weinflasche, das Opfer aber konnte in den Flur des Mehrfamilienhauses flüchten, ehe der Täter nochmals zuschlagen konnte. Von dort gelangte der verletzte Mann auf die Strasse, wo Passanten den Notruf verständigten.

Der Geschädigte erlitt bei diesem Angriff verschiedene Kopf- und Stichverletzungen, Hautabschürfungen, ein Hämatom und Schwellungen. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Angreifer in Tötungsabsicht handelte. Sie beantragt, den Angeklagten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, mehrfacher Drohung, Hausfriedensbruch und Drogendelikten zu verurteilen, soll er doch ausserdem mehrfach Kokain konsumiert und unter Drogeneinfluss ein Auto gelenkt haben. Auch am Tag der Tat wurde in seinem Blut Kokain gemessen. Die Anklage beantragt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, die zu Gunsten einer stationären therapeutischen Massnahme zur Suchtbehandlung aufzuschieben sei. Ebenso beantragt sie eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Franken, eine Busse von 600 Franken und einen Landesverweis von 15 Jahren.