Heerbrugger Schulrat hat vorbildlich gehandelt
Der Beitrag enthält zwei Falschdarstellungen. Das Fresko wurde nicht in den 1960er-, sondern in den 1950er-Jahren erstellt. Weiter besteht ein Widerspruch zwischen der Einleitung und dem Text. In der Einleitung steht korrekt, dass sich der Schulrat für die Rettung des Werkes entschieden hat. Im Text steht aber, dass die Bürgerversammlung beschlossen hat, das Bild zu erhalten. Richtig ist: Es war ein Beschluss des Schulrates, der den Schulbürgern vor der eigentlichen Versammlung mitgeteilt wurde. Es ist dem Schulrat hoch anzurechnen, dass er von sich aus gehandelt hat und eventuellen Anträgen der Versammlung zuvorgekommen ist. Auf solche hätte wohl aus rechtlichen Gründen nicht eingetreten werden können.
Richard Sahli
Wiesentalstrasse 1, 9436 Balgach