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Viele Menschen suchen in der Coronakrise einen Ausgleich in der Natur. Die Bevölkerung wird eindringlich gebeten, der Empfehlung des Bundesrats zu folgen und zu Hause zu bleiben. Für einen Spaziergang an der frischen Luft empfiehlt sich die unmittelbare Umgebung des eigenen Wohnorts.
(pd/evw) Seit dem 16. März 2020 befindet sich die Schweiz in einer ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz. Der Bundesrat hat der Bevölkerung empfohlen, zu Hause zu bleiben, Abstand zu halten und die Hygienevorschriften zu befolgen. Laut einer Medienmitteilung des Kantonalen Führungsstabs des Kanton Appenzell Innerrhoden, muss aber entgegen der Empfehlung des Bundesrats festgestellt werden, dass sich sehr viele Personen am und im Alpstein aufhalten.
Offenbar nutzen viele dieser Personen die öffentlichen Verkehrsmittel. Dieser Umstand und der ausgedünnte Fahrplan der Appenzeller Bahnen führen dazu, dass Personen, die ihren Arbeitsweg mit der Bahn zurücklegen müssen, vielfach keinen Platz finden und die wichtigen Abstandsregeln nicht einhalten können.
Gemäss dem Communiqué sind Restaurants und Luftseilbahnen weder im Alpstein noch an den Ausgangsorten geöffnet. Es besteht also keine Möglichkeit, in einem Restaurant einzukehren. Zudem stehen im ganzen Alpsteinraum keine Toiletten zur Verfügung.
Die Bevölkerung wird eindringlich aufgerufen, der Empfehlung des Bundesrats zu folgen und zu Hause zu bleiben. Für einen Spaziergang an der frischen Luft eignet sich die unmittelbare Umgebung des eigenen Wohnorts.
Der Kantonale Führungsstab bitten in der Medienmitteilung eindringlich um die Einhaltung der folgenden Empfehlungen:
Wenn Sie sich in der unmittelbaren Umgebung Ihres Wohnorts in der freien Natur aufhalten: