Interview
«Graubereiche gibt es immer»: Stapo-Sprecher Roman Kohler zum Verkehrsregime am St.Galler Marktplatz

Dürfen Kunden auf dem St.Galler Marktplatz ihre Einkäufe ins Auto laden? Jein, sagt Polizeisprecher Roman Kohler – und erklärt, warum die Regel nicht ausgeschildert wird.

Luca Ghiselli
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Der Marktplatz ist seit Ende März eine Begegnungszone. Hineinfahren darf man seither, parkieren aber nicht mehr. (Bild: Urs Bucher)

Der Marktplatz ist seit Ende März eine Begegnungszone. Hineinfahren darf man seither, parkieren aber nicht mehr. (Bild: Urs Bucher)

Das Verkehrsregime auf Marktplatz und Blumenmarkt hat bei einigen Autofahrern Verwirrung gestiftet. Weil die Plätze neu eine Begegnungszone sind, ist vielen nicht klar, was dort mit dem Auto überhaupt erlaubt ist.

Roman Kohler, Sprecher der St.Galler Stadtpolizei, erklärt, was als Güterumschlag gilt – und was eben nicht.

Roman Kohler, Sprecher der St.Galler Stadtpolizei. (Bild: PD)

Roman Kohler, Sprecher der St.Galler Stadtpolizei. (Bild: PD)

Auf dem parkplatzfreien Marktplatz sind Güterumschläge erlaubt. Darf man dort also Markteinkäufe ins Auto laden?

Roman Kohler: Nur, wenn die Einkäufe so gross und schwer sind, dass sie zur Beförderung ein Fahrzeug erfordern.

Was heisst das konkret?

Wenn ich auf dem Markt einen Blumenstrauss kaufe, berechtigt mich das nicht zum Güterumschlag. Wenn ich aber einen grossen und schweren Blumentopf abholen muss, dann schon.

Man darf sein Auto aber nicht abstellen, durch den Markt spazieren, einkaufen und dann einladen?

Genau. Der Güterumschlag berechtigt nicht zum Einkaufen, sondern nur zum Ein- und Ausladen.

Das klingt so, als gebe es bei dieser Regelung einen grossen Graubereich.

Graubereiche gibt es immer. Im Grossen und Ganzen ist der Güterumschlag aber klar geregelt. Er berechtigt zum Ein- und Ausladen grosser und schwerer Gegenstände, die nur in einem Fahrzeug transportiert werden können.

Und was gilt bei Personen?

Auf dem Marktplatz und Blumenmarkt dürfen auch Personen ein- und ausgeladen werden, jedoch darf nicht auf Personen gewartet werden.

Dieses Regime scheint vielen Verkehrsteilnehmern nicht klar zu sein. Warum schildern Sie die Situation nicht deutlicher aus?

Signaltafeln mit detaillierten Erklärungen von Verkehrsregeln an einzelnen Örtlichkeiten ergeben wenig Sinn. Nach unseren Erfahrungen verwirren sie Verkehrsteilnehmer eher. Zudem stellt sich dann die Frage, wieso wir am Marktplatz den Güterumschlag genau erklären, aber am Bahnhofplatz nicht. Zumal wir nicht den Eindruck haben, am Marktplatz diesbezüglich mehr Probleme zu haben, als auf dem Bahnhofplatz.

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