FELDKIRCH. Bis zuletzt hatte der angeklagte Gymnasiallehrer versucht, dem Gericht die Version von verabreichten K.o.-Tropfen aufzutischen. Doch auch in zweiter Instanz schenkte man seiner Version wenig Beachtung.
Während einer Romreise mit einer Schulklasse des Gymnasiums Dornbirn Schoren hatte der Lehrer mehrmals reichlich "getankt". In einer Disco verlor er die Beherrschung und machte sich an zwei 16-jährige Schülerinnen heran. Während der eine Teenager nach den ersten Versuchen davonrennen konnte, musste sich der zweite Teenager weit mehr bieten lassen. Der Trunkenbold begrapsche das Mädchen von hinten und drückte sein Geschlechtsteil gegen sie. "Das ist alles übertrieben", so seine Verteidigung. Auch in der Berufung hatte die Verteidigung noch versucht, mittels eines psychologischen Gutachtens zu beweisen, dass Teenager in der Pubertät allgemein zu Übertreibungen neigen.
Verbale Entgleisungen
Dies war bereits vom Erstgericht berücksichtigt worden. Die Richterin war sich aber bereits damals sicher, dass die Schülerinnen im konkreten Fall weder übertrieben hatten noch dem Lehrer eins auswischen wollten. "Er war prinzipiell ein netter Lehrer, aber da ist er zu weit gegangen", waren sich die Schüler einig. Sie bestätigten auch, dass der Mann ein Alkoholproblem hatte. Immer wieder kam es auch zu verbalen Entgleisungen. Das spricht gegen die Version, dass K.-o.-Tropfen eine plötzliche unverschuldete Wesensveränderung herbeigeführt hätten.
2400 Euro Strafe
Eine aussergerichtliche Einigung, kam auf Grund der Tatsache, dass der Angeklagte nie zu den Vorwürfen gestanden ist, nicht in Betracht. "Beim Beschuldigten besteht keinerlei Einsicht", so Staatsanwalt Franz Pflanzner. Günther Tarabochia, Anwalt der Mädchen, sieht in der Geschichte mit den K.-o.-Tropfen eine reine Schutzbehauptung. Seine zwei Mandantinnen erhalten für all die Unannehmlichkeiten, die ihnen der Trunkenbold bescherte, je 100 Euro. Die 2400 Euro Strafe wegen sexueller Belästigung im Zustand voller Berauschung sind nun rechtskräftig. (ec)