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Ostschweiz
Eine Gossauerin erlitt vergangene Woche einen tödlichen Stromstoss in der Badewanne. Ihr Handy, das am Ladegerät angeschlossen war, fiel ins Wasser. Laut Staatsanwaltschaft hat die Frau kein originales Ladekabel benutzt. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung rät dazu, nur Geräte, die dafür vorgesehen sind, in der Badewanne zu benützen.
Vergangene Woche ist eine 22-Jährige in Gossau in der Badewanne tödlich verunglückt. Ihr fiel das Handy, das am Stromnetz angeschlossen war, ins Wasser. Das versetzte ihr einen tödlichen Stromschlag.
Wie die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen auf Anfrage mitteilt, habe die Verstorbene ein Ladegerät von einem Drittanbieter verwendet. Zudem schreibt die Staatsanwaltschaft, dass das Ladekabel einen Defekt gehabt hätte. Die Untersuchungen würden noch laufen. Weiter heisst es:
«Es kann aber bestätigt werden, dass das defekte Ladekabel kausal für den Stromschlag war.»
Das Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI) untersucht unter anderem Unfälle und Schadenfälle in Zusammenhang mit elektrischen Anlagen. Auch der Unfall in Gossau wurde dem Esti gemeldet. Zur laufenden Untersuchung geben sie keine Auskunft, wie es auf Nachfrage heisst. Allerdings listet sie Tipps für den Umgang mit elektrischen Geräten auf.
Grundsätzlich geht bei einem Mobiltelefonen keine elektrische Gefahren aus, wenn dieses ohne Verbindung zu einem Ladekabel ins Wasser fällt. Dennoch gilt: Elektrische Geräte gehören nie in die Nähe einer Badewanne oder einer Dusche.
Wenn elektrischer Strom von einem Gerät durch den Körper in die Erde fliesst, besteht immer Lebensgefahr. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) schreibt auf Anfrage: «In der Badewanne ist es besonders gefährlich, weil wegen des eindringenden Wassers das Gerät nicht mehr richtig isoliert ist und zugleich der Körper durch das Wasser sehr gut mit der Erde verbunden ist.» Weiter rät die BFU:
«Alle elektrischen Haushaltsgeräte, die direkt mit der Steckdose verbunden sind, gehören nicht in die Nähe einer Badewanne.»
Sei es der Haarföhn, eine Ladestation vom Rasierer oder der Zahnbürste.
Wäre das Handy im Fall der jungen Frau nicht am Stromnetz gewesen, wäre es trotzdem nicht ungefährlich gewesen.
«Wenn Akkugeräte ins Wasser fallen, besteht nicht die Gefahr eines Stromschlages, aber die Gefahr eines Kurzschlusses für den Akku: Er kann sich also erhitzen und zu brennen beginnen.»
Das BFU rät, generell keine Geräte ins Wasser zu nehmen, die nicht dafür vorgesehen sind. Die Beratungsstelle empfiehlt, nur wasserdichte Akkugeräte in der Badewanne zu benutzen. Vor allem aber keine Netzgeräte.
Ein FI-Schutzschalter könne grundsätzlich vor Stromschlägen schützen. Wenn jemand ein ungenügend isoliertes Gerät berühre, fliesse der Strom durch seinen Körper, erklärt die BFU. Ein FI-Schalter unterbreche diesen Fehlerstrom sofort. Er könne somit Leben retten. Neuere Gebäude seien heute mit Schutzschaltern ausgerüstet. Gerade in älteren Gebäuden wird empfohlen, zu kontrollieren, ob ein solcher Schutzschalter eingebaut wurde. Ansonsten sei gerade im Badezimmer ein solcher Schalter nützlich.