GEWINNAUSSCHÜTTUNG: Geldsegen ist grösser als gedacht

Die Kantone erhalten dieses Jahr mehr Geld von der Nationalbank, als zunächst angenommen: In St. Gallen sind es 68 Millionen, im Thurgau 36 Millionen Franken.

Adrian Vögele
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Die Nationalbank zahlt 1,7 Milliarden Franken an Bund und Kantone. (Bild: Peter Klaunzer/Keystone)

Die Nationalbank zahlt 1,7 Milliarden Franken an Bund und Kantone. (Bild: Peter Klaunzer/Keystone)

Adrian Vögele

adrian.voegele

@tagblatt.ch

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) verteilt dieses Jahr mehr Geld an Bund und Kantone als prognostiziert: Im Januar stellte die SNB 1,5 Milliarden Franken in Aussicht. Nun steht das definitive Jahresergebnis fest – ausgeschüttet werden nun 1,7 Milliarden, davon gehen zwei Drittel an die Kantone. Der Kanton St. Gallen erhält 68 Millionen – das sind 8 Millionen mehr als im Januar angenommen. Im Budget 2017 hatte der Kanton gar nur 25 Millionen eingeplant. «Die Rechnung 2017 wird damit deutlich besser abschliessen als budgetiert – vorausgesetzt, alle anderen Werte entwickeln sich wie erwartet», sagt Flavio Büsser, Generalsekretär im St. Galler Finanzdepartement.

Schattenrechnung setzt Speck an

Das St. Galler Budget 2017 sieht einen Ertragsüberschuss von 285 Millionen Franken vor. Dieser kommt jedoch hauptsächlich dank der Übertragung der Spitalimmobilien an die Spitalverbunde zustande. Ohne diesen Effekt resultiert ein Defizit von 38 Millionen. Weil der Betrag aus dem Nationalbankgewinn um 43 Millionen höher ist als budgetiert, könnte sich dieses Minus in ein Plus verwandeln. Allerdings nur mit Hilfe eines Bezugs von 26 Millionen aus dem besonderen Eigenkapital, der im Budget ebenfalls vorgesehen ist.

Wie viel Nationalbankgeld die St. Galler Regierung im Budget einplanen darf, ist klar vor­gegeben: Nach langen Auseinandersetzungen einigte sich das Kantonsparlament darauf, eine «Schattenrechnung» zu den aufgelaufenen SNB-Ausschüttungen führen zu lassen. Ein Viertel der Gesamtsumme in der Schattenrechnung darf für das Folgejahr budgetiert werden. Im Aufgaben- und Finanzplan 2018–2020 rechnete die Regierung damit, dass diese Beträge von Jahr zu Jahr leicht sinken, von aktuell 25 auf 22 Millionen. Nach dem jüngsten SNB-Gewinn werden die Werte höher ausfallen. Für das Jahr 2018 wären es 36 anstatt 24 Millionen Franken.

«Die Situation der Nationalbank ist weiterhin volatil, die ­Gewinnausschüttung ist für uns schwer abschätzbar», sagt Büsser. «Mit der Schattenrechnung haben wir nun die Möglichkeit, diese Unsicherheit etwas aus­zugleichen.» Eine besondere Zweckbestimmung hat das Nationalbankgeld im Kanton St. Gallen nicht.

Der Thurgau erhält 36 Millionen Franken von der Nationalbank – 15 Millionen mehr als budgetiert. «Das ist eine erfreuliche Nachricht», sagt Finanzdirektor Jakob Stark (SVP). Im Budget ist ein Ertragsüberschuss von 8 Millionen vorgesehen, dieser dürfte nun deutlich höher ausfallen. Zur Verwendung des Gewinns hat Stark bereits Ideen. «Sinnvoll wäre, das Geld dem Arbeitsmarktfonds sowie dem Denkmal- und Heimatschutzfonds zuzu­weisen.» Der Kanton müsse seine Ausgaben trotz der SNB-Millionen weiterhin im Griff haben und die Budgetvorgaben auf der Aufwandseite einhalten.

«Nationalbank muss zuerst für sich selber schauen»

Nationalbank und Bund einigten sich im vergangenen November auf neue Regeln für die Gewinnverteilung. Weiterhin schüttet die SNB jährlich eine Milliarde an Bund und Kantone aus, sofern die Mittel in der Ausschüttungsreserve vorhanden sind. Damit aber eine zweite Milliarde aus­gezahlt wird, muss die Reserve 20 Milliarden betragen – diese Schwelle ist doppelt so hoch wie früher. Wird die Schwelle nicht erreicht, fällt die Zusatzausschüttung tiefer aus.

Jakob Stark hat nichts gegen diese Regelung. «Die Nationalbank muss zuerst für sich selber schauen», sagt er. Auch sei es heikel, wenn die Kantone sehr hohe Ausschüttungsbeträge erhielten. «Dann entsteht ein Klumpenrisiko für die Staatsfinanzen.» Dennoch begrüsst er es, dass die SNB einen Ausgleichsmechanismus eingeführt hat: Bleibt die Ausschüttung in einem Jahr aus, haben Bund und Kantone in den Folgejahren Anrecht auf eine Kompensation.