Wegen Rückfallgefahr muss ein der vorsätzlichen Tötung verdächtigter Mann in Untersuchungshaft bleiben.
Ein Mann aus St. Gallen, der verdächtigt wird, seiner Ehefrau am 23. Dezember 2010 in der Waschküche eines Mehrfamilienhauses die Pulsadern aufgeschnitten zu haben, muss in Untersuchungshaft bleiben. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann wurde noch am gleichen Abend verhaftet und in Untersuchungshaft gesteckt. Die U-Haft wurde mehrmals verlängert, was von der Anklagekammer des Kantons St. Gallen abgesegnet wurde.
Der Mann beschwerte sich beim Bundesgericht. Er gestand, die ihm vorgeworfene Tat begangen zu haben. Da keine Gefahr bestehe, dass er die Tat – die vorsätzliche Tötung seiner Frau – in einem späteren Zeitpunkt noch ausführen werde, müsse er aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Die Lausanner Richter wiesen seine Beschwerde ab, zumal die Dauer der Untersuchungshaft angesichts der schweren Tat noch nicht als unverhältnismässig anzusehen sei.
Indem der Mann seiner Frau in der Waschküche die Pulsadern aufgeschnitten und sie dort zurückgelassen habe in der Hoffnung, sie werde verbluten, ist laut Bundesgericht eine konkludente Drohung vorhanden. «Aufgrund des Vorfalls vom 23. Dezember 2010 ist die Bedrohung sogar noch konkreter, als wenn der Beschwerdeführer lediglich verbal gedroht hätte», meint das Bundesgericht.
Ein Gutachten hatte ergeben, dass von einer mittleren Rückfall- und Ausführungsgefahr auszugehen ist, die sich auch kurz- und mittelfristig durch therapeutische Massnahmen kaum reduzieren lässt. Kommt hinzu, dass er bereits früher zu Gewaltanwendungen neigte. Angesichts des laufenden Scheidungsverfahrens sei schliesslich ebenfalls von einem erhöhten Konflikt- und Kränkungspotenzial auszugehen. (upi)