Kommentar
Verbot extremistischer Anlässe: St.Gallen setzt ein wichtiges Zeichen

Der Kanton St.Gallen reagiert mit einem gesetzlichen Verbot extremistischer Anlässe auf das Neonazi-Konzert in Unterwasser 2016 und ähnliche Veranstaltungen. Damit setzt er ein wichtiges Signal. Wie praxistauglich und wirkungsvoll die jetzt geplante Regelung ist, muss sich aber erst noch weisen.

Adrian Vögele
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Adrian Vögele, Redaktor Ressort Ostschweiz

Adrian Vögele, Redaktor Ressort Ostschweiz

Sie kamen wie aus dem Nichts: Als im Oktober 2016 Tausende von Rechtsradikalen im Toggenburg auftauchten und ein Konzert veranstalteten, erschrak die ganze Schweiz. Die Organisatoren hatten Gemeinde und Polizei übertölpelt. Die Staatsanwaltschaft liess eine Anzeige wegen Verdachts auf Rassendiskriminierung mangels Beweisen fallen - und musste sich den Vorwurf gefallen lassen, sie lade die rechtsradikale Szene geradezu ein, sich im Kanton St. Gallen zu treffen. Einige Monate später verbot der Kanton einen ähnlichen Anlass auf Basis der polizeilichen Generalklausel. Am Ende fand dieses Konzert im Kanton Luzern statt.

Jetzt zeigen sich die politischen Folgen dieser Vorkommnisse. Als erster Kanton plant St. Gallen ein gesetzliches Verbot von Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund. Damit setzt er ein wichtiges Signal gegen Extremismus. Wie praxistauglich die Regelung ist – falls das Parlament sie denn absegnet – muss sich erst noch weisen. Das Kriterium, dass eine extremistische Veranstaltung die Bevölkerung «in Angst und Schrecken» versetzen muss, um unter das Verbot zu fallen, könnte schwieriger zu beurteilen sein, als es scheint. Die Formulierung im Gesetzesentwurf klingt jedenfalls ungewohnt. Und ob sich ein zweiter «Fall Unterwasser» mit dem Verbot verhindern liesse, ist zu bezweifeln. Zu spät war die Polizei informiert, zu zahlreich waren die Neonazis. Zudem hat das Katz-und-Maus-Spiel, das gerade die rechtsradikale Szene mit den Sicherheitsbehörden spielt, internationale Dimensionen. Ein Verbot in einem einzelnen Kanton dürfte noch kaum ins Gewicht fallen. Das könnte sich ändern, wenn sich das St. Galler Vorbild bewährt und andere Kantone folgen.