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Der Thurgauer Regierungsrat muss Fragen zu "Pfründen" von öffentlich-rechtlichen Angestellten beantworten. Der Vorstösser nennt als Beispiel den in der Praxis existierenden Kündigungsschutz von Lehrern.
Von «Pfründen» spricht Kantonsrat Peter Schenk (EDU, Zihlschlacht) in seinem Vorstoss. Vorteile, die Kantonsangestellte geniessen. Er schreibt: «Die offensichtliche Unantastbarkeit von öffentlich-rechtlichen Angestellten gegenüber den privatrechtlichen Angestellten stösst bei manchen Thurgauerinnen und Thurgauern auf Unverständnis.»
Sein Beispiel: Eine Lehrperson plagt und traumatisiert seit 30 Jahren Schulkinder. Bis in die kantonalen Stellen hinauf kenne man diesen Missstand doch niemand kündige der Person. Da könne man nichts machen, das sei öffentlich-rechtliches Anstellungsverhältnis.
Der Kantonsrat schreibt in seinem Vorstoss von Abgangsentschädigungen oder eben den extremen Bedingungen betreffend Kündigungsvollzug, «was in der Praxis einem ‹Kündigungsschutz› gleichkommt». Vom Regierungsrat will Schenk wissen, ob auch dieser der Meinung sei, dass es sich hier «nahezu um ein Zweiklassensystem handelt». Und falls ja, was für Möglichkeiten er sehe, dies zu ändern.
Schenk will weiter erfahren, ob der bestehende Kündigungsvollzug nicht unnötig hohe Kosten verursache, die den Steuerzahler belasten, und wie der Regierungsrat diese höheren Kosten rechtfertige. Eine weitere Frage lautet: «Wenn Wettbewerb in die Personalreihen des öffentlich rechtlichen Angestelltenwesens käme, würde meines Erachtens eine Erstarkung, ein Aufschwung, eine dem Volk dienende positive Dynamik eintreten. Sieht der Regierungsrat hier Handlungsbedarf?» Schenk will zudem wissen, wie die Regierung die Tatsache rechtfertige, dass mit dem Kündigungsschutz bei Lehrpersonen dem Kindswohl nicht die nötige Beachtung geschenkt werde.