Wohnungen statt Häuschen in Steckborn

Der Gestaltungsplan «Scheitingen» liegt öffentlich auf. Geplant ist eine Wohnüberbauung mit sieben Mehrfamilienhäusern. Derweil spricht sich der Steckborner Stadtrat gegen eine Zone für Ein- und Zweifamilienhäuser aus.

Rahel Haag
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Die Scheitingerwiese: Der Gestaltungsplan «Scheitingen» liegt nun öffentlich auf. (Bild: Reto Martin)

Die Scheitingerwiese: Der Gestaltungsplan «Scheitingen» liegt nun öffentlich auf. (Bild: Reto Martin)

Die Bauherrschaft nimmt einen neuen Anlauf. Seit vergangenem Freitag liegt der Gestaltungsplan «Scheitingen» öffentlich auf. Es ist bereits das dritte Mal.

Geplant ist auf der 1,2 Hektare grossen Scheitingerwiese eine Wohnüberbauung mit sieben Gebäuden. Die beinahe quadratischen Kuben mit einer Länge beziehungsweise Breite von bis zu rund 23 Metern sollen über zwei Vollgeschosse sowie ein Attikageschoss verfügen. Insgesamt sind 40 Wohnungen geplant. «Gemäss Projekt werden grosszügige 3,5- und 5,5-Zimmerwohnungen angeboten», heisst es im Gestaltungsplan. Insgesamt sind 77 Parkplätze geplant. Für jene 67, die den Mietern zur Verfügung stehen, soll eine Sammelgarage erstellt werden. Zudem soll es oberirdisch zehn Parkplätze für Besucher geben.

Volk lehnte Initiative Scheitingerwiese ab

Erstmals lag der Gestaltungsplan im Juli 2012 öffentlich auf, woraufhin 34 Einsprachen eingingen. Gleichzeitig formierte sich die Interessengemeinschaft (IG) Scheitingen. Zwei Jahre später lehnte das Departement für Bau und Umwelt den überarbeiteten Gestaltungsplan ab. 2016 reichte die IG die «Volksinitiative Scheitingerwiese» ein. Ziel war die Einführung einer neuen Wohnzone (W2E) für Ein- und Zweifamilienhäuser, um Bauten, die sich störend auf das Steckborner Ortsbild auswirken, zu verhindern. Im Juni 2017 wurde die Initiative mit 553 Nein-Stimmen zu 406 Ja-Stimmen abgelehnt. Vergangene Woche nahm der Stadtrat im Rahmen der Gesamtrevision der Kommunalplanung Steckborn in einer Mitteilung Stellung zur Einführung einer entsprechenden Zone W2E (siehe unten).

Die Scheitingerwiese liegt an einem ehemaligen Rebhang und verfügt dementsprechend über Seesicht. Dem Steckborner Ortsbild kommt gemäss dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS) eine nationale Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang wird gemäss dem Gestaltungsplan angestrebt, die Eigenschaften zu erhalten, welche für die angrenzenden Ortsbildteile wesentlich sind. «Mit dem Gestaltungsplan wird eine gute ortsbauliche und architektonische Einbindung der Neubauten in das bestehende Siedlungs- und Landschaftsbild bezweckt», heisst es weiter.

Der Ausdruck der Bebauung sei stark von den Fassaden abhängig, weshalb diese in einem mittelgrauen Farbton gehalten werden sollen. Das Bauprojekt soll in einer Etappe realisiert werden. «Damit wird verhindert, dass nur ein Teil des beabsichtigten Projekts gebaut wird.» Angaben zu den Kosten werden im Gestaltungsplan keine gemacht.

Waldartige Hochstämme und Fruchtbäume

Unter anderem kritisierte der Kanton vor vier Jahren, dass die Gestaltung des Grünraumes ungenügend geregelt sei. Hierzu heisst es im aktuellen Gestaltungsplan, dass für die Neupflanzung einerseits waldartige Hochstämme wie Waldkiefern und Ginkos und andererseits Fruchtbäume wie Edelkastanien, Nussbäume und Felsenbirnen geplant seien. «Die Wiesenflächen bieten zusammen mit dem Wegenetz Spiel- und Bewegungsflächen für alle Altersgruppen.» Zudem würden einzelne Sitz- und Spielelemente aus Holz integriert. «Die grosszügigen Spielflächen umfassen weiche und harte Bodenbeläge und ermöglichen so anforderungsgerechte, vielfältige Nutzungen.»

Die Unterlagen zum Gestaltungsplan «Scheitingen» können auch online eingesehen werden.

Kein Zonentyp für Ein- und Zweifamilienhäuser

In einer Mitteilung schreibt der Steckborner Stadtrat, dass er zum Schluss gelangt sei, dass die Einführung eines Zonentyps für Ein- und Zweifamilienhäuser (W2E) für die künftige, erwünschte Entwicklung von Steckborn nicht zielführend sei. Die Frage nach der Einführung einer W2E sei im Rahmen der Gesamtrevision der Kommunalplanung rund um die Entwicklung für eine Siedlungsstrategie erläutert worden. «Für den Zonenplanhorizont 2030 und den Richthorizont bis 2040 werden vom Kanton Mindestdichten vorgegeben, welche Steckborn aufgrund der Kapazitätsberechnungen innerhalb der heute vorhandenen Bauzonen noch lange nicht erreicht.» Die Gemeinde habe nun die Aufgabe, aufzuzeigen, wie die Dichte erreicht werden kann. (rha)

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