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Frauenfeld & Hinterthurgau
Die sechs Windpotenzialgebiete, die der Regierungsrat im Richtplan aufnehmen will, stehen im Gegenwind. Während der Auflagefrist fluteten rund 1500 Stellungnahmen die Büros des Kantons.
Aus nah und fern: Zur Richtplanänderung «Windenergie» flatterten Schreiben aus allen Himmelsrichtungen nach Frauenfeld. Rund 1500 Eingaben landeten während der Auflagefrist beim Amt für Raumentwicklung. Diese Zahl nennt Patrick Rösch, Leiter der Abteilung Kantonale Planung, auf Anfrage.
Im November legte der Regierungsrat eine Karte auf den Tisch. Diese zeigt sechs Potenzialgebiete für Grosswindanlagen. Mit dem Eintrag im Richtplan sollen die raumplanerischen Voraussetzung geschaffen werden. Die Anlagen könnten dereinst 10 bis 15 Prozent des Thurgauer Strombedarfs decken.
Bei der kantonalen Abteilung Energie ist man ob der Anzahl Stellungnahmen nicht überrascht. «Wir wissen, dass das Thema bewegt», sagt Thomas Volken, Fachspezialist Windenergie. Inhaltlich könne er sich derzeit nicht äussern – die Behandlung der Eingaben läuft. Die Stossrichtung ist klar: Im Gros der Stellungnahmen steckt Kritik. Doch es gebe auch positive Signale. «Selbst aus Deutschland.» So bläst der Widerstand eben auch über die Grenze. Das Landratsamt Konstanz bezog Stellung gegen mögliche Windräder auf dem Seerücken .
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Die sechs Gebiete, in denen Grosswindanlagen in Frage kommen, haben einen unterschiedlichen Status. Festgesetzt nennt sich der Status, bei dem die Abklärungen am weitesten fortgeschritten sind. Das sind Salen-Reutenen, Thundorf und Braunau-Wuppenau. In diesen haben potenzielle Investoren die Machbarkeit bereits abgeklärt – vor allem mit Windmessungen. Die Festsetzung im Richtplan ist Voraussetzung, um weitere Planungsschritte auf kommunaler Ebene zu gehen. Den Status Zwischenergebnis hat das Gebiet Ottenberg.
Als Vororientierung sollen die Gebiete Sirnach-Littenheid und Cholfirst bei Schlatt in den Richtplan aufgenommen werden. Hierbei wären noch zusätzliche Abklärungen notwendig, etwa bezüglich militärischer Überwachung oder sensibler Einrichtung wie der Klinik Littenheid. Bevor überhaupt ein Windpark aufgestellt werden kann, ist eine Zonenplanänderung notwendig –, da die Gebiete meist in Wald- oder Landwirtschaftszonen liegen. Das heisst: Das letzte Wort hat die Bevölkerung.
Die kantonalen Abteilungen arbeiten derzeit an einem Mitwirkungsbericht. In diesem werden die Kritikpunkte zusammengefasst und kommentiert. Der nächste Schritt ist eine Empfehlung: Diese verfassen die Abteilungen zuhanden des Regierungsrates. «Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass Gebiete anders eingestuft oder angepasst werden», sagt Volken. Nach dem Regierungsrat beugt sich die grossrätliche Raumplanungskommission über die Richtplanänderung. «Die Idee ist immer noch, dass der Grosse Rat das Geschäft im Mai oder Juni behandelt», sagt Volken. Danach fehlt noch der Segen des Bundes.