Unia darf Stettfurter Schlossherrn jetzt ganz offiziell einen «Lohndumper» nennen

Der Entscheid des Bezirksgerichts Frauenfeld ist rechtskräftig. Der österreichische Multimillionär Christian Baha hat kein Rechtsmittel dagegen ergriffen. Die Gewerkschaft feiert dies als grossen Sieg.

Ida Sandl
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Umbauarbeiten: Schloss Sonnenberg in Stettfurt mit Gerüst. (Bild: Peter Exinger,4. Februar 2018)

Umbauarbeiten: Schloss Sonnenberg in Stettfurt mit Gerüst. (Bild: Peter Exinger,
4. Februar 2018)

Die Frist ist abgelaufen, und beim Obergericht ging keine Beschwerde ein. Der österreichische Multimillionär Christian Baha akzeptiert also den Entscheid des Frauenfelder Bezirksgerichts. Obwohl ihn dieser kaum freuen dürfte. Die Richter wiesen seine Klage gegen die Gewerkschaft Unia wegen Persönlichkeitsverletzung bis auf einen Punkt ab.

«Wir dürfen ihn jetzt ganz offiziell einen Lohndumper nennen», sagt Anke Gähme, Leiterin der Unia Ostschweiz-Graubünden. Für die Gewerkschaft ist es ein wichtiger Sieg. Das Urteil sei in der ganzen Schweiz beachtet worden. «Das ist ein Warnschuss an alle, die sich nicht an die gesetzlichen Löhne halten.»

Unia will weiter die Arbeitsbedingungen
auf Schloss Sonnenberg beobachten

Das Gericht kam Ende November letzten Jahres zum Schluss, dass auf Schloss Sonnenberg «die orts- und branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten wurden». Gemäss Bundesgericht sei dies «Lohndumping». Die Unia legte als Beweis Arbeitsverträge und Auszüge aus internen Mails vor.

Baha als «Finanzspekulant» zu bezeichnen ist aus Sicht der Richter «vertretbar und nicht unnötig herabsetzend». Baha sei der Gründer von Superfund. Bei seinen Fonds hätten Investoren die Chance, von steigenden oder auch von fallenden Kursen zu profitieren. Auf der Website von Superfund fände sich zudem ein Risikohinweis mit der Warnung, dass auch ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals nicht ausgeschlossen werden könne. «Genau diese Art von Geschäften wird als Spekulation bezeichnet», schreibt das Gericht in der schriftlichen Begründung des Entscheids von Ende April.

Nur in einem Punkt bekommt Baha recht. Von «Knebelverträgen» darf die Unia in Zusammenhang mit seinem Schloss nicht mehr sprechen.

Für die Unia sei das Kapitel Sonnenberg nicht beendet, betont Anke Gähme. Das sei erst der Fall, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind. «Wir werden weiter ein sehr wachsames Auge darauf werfen, ob die Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrages erfüllt sind.»