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Der Kanton Thurgau will den Jugendschutz von 16 auf 18 Jahren erhöhen und die Werbung für alle Rauchwaren verbieten. Das Werbeverbot soll damit auch für elektronische Zigaretten, alle nikotinhaltigen Produkte sowie für CBD-Raucherprodukte gelten.
Künftig soll im Kanton Thurgau auch für elektronische Zigaretten, alle nikotinhaltigen Produkte sowie für CBD-Raucherprodukte ein Werbeverbot gelten. Darüber hinaus wird der Jugendschutz verstärkt, indem die Alterslimite für den Tabakwarenkauf von 16 auf 18 Jahre angehoben wird.
Die Abgabe von herkömmlichen und von neuen Tabakprodukten inklusive Zubehör an minderjährige Personen soll demnach verboten werden. Das gilt selbstredend auch für den Verkauf via Automaten.
Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Regierungsrat nun in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert vom 29. März bis zum 30. Juni 2021. Eingeladen sind die politischen Gemeinden und andere Behörden, politische Parteien sowie Verbände.
Dass die Thurgauer Regierung diesen Gesetzesentwurf ausgearbeitet hat, beruht auf einem parlamentarischen Vorstoss. Eine Motion verlange das Schliessen der rechtlichen Lücke, die seit der Aufhebung des Verkaufsverbots von nikotinhaltigen E-Zigaretten im April 2018 entstanden ist. Am 8.Januar 2020 hat der Grosse Rat die Motion «Jugendschutz auf E-Zigis und Co. ausweiten» für erheblich erklärt. Damit wurde der Regierungsrat aufgefordert, das Gesetz über das Verbot der Plakatwerbung für Tabak und Alkohol sowie den Jugendschutz beim Verkauf von Tabakwaren anzupassen. Insbesondere sollten elektronische Zigaretten und alle nikotinhaltigen Produkte sowie CBD-Raucherprodukte (Cannabis) den gleichen rechtlichen Vorgaben unterstellt werden wie Zigaretten und herkömmliche Tabakwaren.
Mit dem Werbeverbot und der Erhöhung des Schutzalters beim Tabakwarenverkauf von 16 auf 18 Jahre nimmt der Regierungsrat die Kernanliegen der Motionäre und den 59 Mitunterzeichnern auf. (red)